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Thomas Delfing
Thomas Delfing

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BAG-Urteil 2022: Pausen und Nicht-Billables tracken – ohne Stress

Liebe Anwälte und Patentanwälte in Berlin und Umgebung,

in der hektischen Welt einer Kanzlei dreht sich alles um Präzision. Sei es bei der Mandatsberatung, der Urteilsrecherche oder der Abrechnung. Doch seit dem wegweisenden Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13. September 2022 müssen Sie nicht nur Ihre Billable Hours, sondern auch Pausen und nicht abrechenbare Zeiten (Nicht-Billables) systematisch erfassen.

Das klingt nach zusätzlichem Stress? Muss es nicht sein. Mit der richtigen Zeiterfassung für Anwälte, etwa mit TimeSpin, wird aus einer gesetzlichen Pflicht eine smarte Routine. In diesem Beitrag erklären wir das BAG-Urteil, ordnen es in die Rechtslage 2025 ein und zeigen, wie Sie compliant bleiben, ohne den Überblick zu verlieren.


Das BAG-Urteil 2022: Pflicht zur vollständigen Zeiterfassung

Mit dem Urteil Az. 1 ABR 22/21 hat das BAG Klarheit geschaffen:

Arbeitgeber und damit auch Kanzleiinhaber sind verpflichtet, die gesamte tägliche Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen.

Dazu gehören ausdrücklich:

  • Arbeitsbeginn und Arbeitsende
  • Pausen
  • Unterbrechungen

Die Entscheidung basiert auf dem EuGH-Urteil von 2019 und gilt branchenübergreifend, also auch für Rechtsanwalts- und Patentanwaltskanzleien.

Für Kanzleien bedeutet das:

Pausen zu tracken ist keine Option, sondern Pflicht. Fehlende oder unvollständige Aufzeichnungen können zu Bußgeldern, Schadensersatzansprüchen oder arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen führen.

Gerade das Tracken von Nicht-Billable Hours ist entscheidend. Zeiten wie Pausen, interne Abstimmungen oder administrative Aufgaben sind zwar nicht abrechenbar, aber für Lohnabrechnung, Arbeitszeitnachweise und Steuerzwecke zwingend zu dokumentieren.


Update zur Rechtslage 2025: Digitale Zeiterfassung rückt näher

Auch 2025 gilt weiterhin:

Beginn, Ende und Pausen der täglichen Arbeitszeit müssen erfasst werden.

Neu ist jedoch der politische Rahmen. Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Zeiterfassung vor. Digitale Systeme sollen zum Standard werden, um Transparenz und Manipulationssicherheit zu gewährleisten.

Für Kanzleien, insbesondere in Ballungsräumen wie Berlin, heißt das:

  • Frühzeitige Umstellung schützt vor Umsetzungsdruck
  • Bußgelder von bis zu 30.000 Euro pro Verstoß lassen sich vermeiden

Die Pausenregelung bleibt unverändert:

  • Mindestens 30 Minuten Pause nach 6 Stunden Arbeit
  • Mindestens 45 Minuten Pause nach 9 Stunden Arbeit

Automatische Pausenabzüge sind nur zulässig, wenn sie klar geregelt sind. Ein Punkt, der durch aktuelle BAG-Rechtsprechung erneut bestätigt wurde und auch für Kanzleien relevant ist.


Stressfrei tracken: So hilft TimeSpin in Ihrer Kanzlei

Stellen Sie sich vor, Sie erfassen Arbeitszeit, Pausen und Nicht-Billables mit einer einfachen Drehbewegung, ganz ohne App-Hopping oder Papierlisten.

Genau hier setzt TimeSpin an.

Der physische 12-seitige Würfel verbindet haptische Bedienung mit digitaler Präzision. Jede Seite steht für eine Tätigkeit oder ein Projekt. Ein Dreh genügt, und der Aufgabenwechsel inklusive Pausen wird automatisch erfasst. Die Synchronisation erfolgt später in der Cloud, DSGVO-konform und zuverlässig.

Vorteile von TimeSpin für Kanzleien

  • Compliance-sicher

    Automatische Erfassung von Pausen und Nicht-Billables gemäß BAG und ArbZG.

  • Mehr Transparenz

    Klare Übersicht über abrechenbare und nicht abrechenbare Zeiten.

  • Effizienzsteigerung

    Viele Kanzleien berichten von einer deutlich besseren Billable-Quote, weil Zeitverluste sichtbar werden.

  • Einfache Integration

    Cloud-basiert, offline nutzbar und skalierbar vom Einzelanwalt bis zum Kanzleiteam.

TimeSpin macht Arbeitszeit sichtbar und reduziert Reibung im Alltag. Aus einer Pflicht wird ein Werkzeug für Klarheit und Fokus.


FAQ: Zeiterfassung für Anwälte auf einen Blick

Muss ich als Kanzlei Pausen erfassen?

Ja. Seit dem BAG-Urteil 2022 ist die vollständige Arbeitszeiterfassung inklusive Pausen verpflichtend.

Was sind Nicht-Billable Hours in einer Kanzlei?

Zeiten wie Pausen, Fortbildungen, interne Meetings oder administrative Tätigkeiten. Sie sind nicht abrechenbar, müssen aber dokumentiert werden.

Gibt es 2025 neue Regeln zur digitalen Zeiterfassung?

Die Pflicht zur Zeiterfassung besteht bereits. Eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Umsetzung ist angekündigt und absehbar.

Wie unterstützt TimeSpin bei der Compliance?

TimeSpin berücksichtigt arbeitsrechtliche Vorgaben, unterstützt Homeoffice-Szenarien und macht Zeiterfassung einfach und nachvollziehbar.


Fazit

Das BAG-Urteil hat die Spielregeln klar definiert. Wer Pausen und Nicht-Billables nicht sauber erfasst, geht ein unnötiges Risiko ein. Mit modernen Lösungen wie TimeSpin lässt sich gesetzliche Pflicht mit Alltagstauglichkeit verbinden.

Machen Sie Ihre Kanzlei fit für die Zukunft – stressfrei, transparent und compliant.


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