CSRD und ESRS E4 — Europas Weg zur verpflichtenden Naturberichterstattung
Von Dirk Röthig, CEO, VERDANTIS Impact Capital, Zug, Schweiz
Einleitung: Das Ende des freiwilligen Natur-Reporting
Lange galt der Schutz von Biodiversität und natürlichen Ökosystemen als eine moralische Frage — wichtig, aber letztlich freiwillig für Unternehmen. Diese Ära endet gerade. Mit dem Inkrafttreten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und dem zugehörigen Standard ESRS E4 — Biodiversity and Ecosystems hat die Europäische Union einen rechtsverbindlichen Rahmen geschaffen, der Naturberichterstattung aus dem Bereich der freiwilligen Initiativen in die Pflicht des Unternehmensrechts überführt.
Dirk Röthig, der seit Jahren den Schnittpunkt von Kapitalmarkt und Naturschutz analysiert, kommt zu einem klaren Urteil: „Was wir hier beobachten, ist nicht nur eine regulatorische Anpassung — es ist ein fundamentaler Paradigmenwechsel in der Art, wie Unternehmen ihre Abhängigkeiten von der Natur offenlegen und managen müssen." Die Frage lautet nicht mehr ob, sondern wann und wie Unternehmen diese Pflichten umsetzen.
Dieser Artikel beleuchtet die Kernanforderungen der CSRD, die spezifischen Vorgaben des ESRS E4, die Verbindungslinien zum Nature Restoration Law und zur TNFD, und was dies konkret für deutsche Unternehmen bedeutet.
1. Die CSRD — Grundlage für verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (Richtlinie 2022/2464/EU) wurde im Januar 2023 in Kraft gesetzt und löste die ältere Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab (European Commission, 2022). Die CSRD erweitert den Anwendungsbereich erheblich: Galt die NFRD für rund 11.700 Unternehmen in der EU, so erstreckt sich die CSRD auf schätzungsweise 49.000 Unternehmen — darunter alle großen börsennotierten Gesellschaften, aber auch nicht-börsennotierte Unternehmen ab bestimmten Größenschwellen sowie EU-Töchter von Drittstaatenkonzernen.
Die Berichtspflichten werden stufenweise eingeführt:
- 2025 (Berichtsjahr 2024): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen — rund 1.000 der größten europäischen Konzerne
- 2026 (Berichtsjahr 2025): Alle übrigen großen Unternehmen (mehr als 250 Mitarbeitende, Bilanzsumme über 20 Mio. EUR oder Nettoumsatz über 40 Mio. EUR)
- 2027 (Berichtsjahr 2026): Börsennotierte KMUs, kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute sowie bestimmte Versicherungsunternehmen
- 2029 (Berichtsjahr 2028): Nicht-EU-Unternehmen mit signifikanter EU-Tätigkeit
Für Dirk Röthig ist die schiere Reichweite dieser Richtlinie das entscheidende Signal: „49.000 Unternehmen — das ist keine Nischenregulierung mehr. Das ist die neue Normalität des europäischen Wirtschaftsrechts."
2. ESRS E4 — Der Standard für Biodiversität und Ökosysteme im Detail
Das Herzstück der naturbasierten Berichterstattung unter der CSRD ist der European Sustainability Reporting Standard E4 — Biodiversity and Ecosystems, herausgegeben von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG, 2023). ESRS E4 ist einer von zwölf thematischen Standards und verlangt von Unternehmen eine systematische Auseinandersetzung mit ihrer Abhängigkeit von und ihren Auswirkungen auf biologische Vielfalt und Ökosysteme.
Die Anforderungen des ESRS E4 gliedern sich in vier Kernbereiche:
2.1 Wesentlichkeitsanalyse (Double Materiality)
Unternehmen müssen eine sogenannte doppelte Wesentlichkeitsanalyse durchführen. Das bedeutet: Es reicht nicht aus, lediglich finanzielle Risiken durch den Verlust von Ökosystemleistungen zu identifizieren. Gleichermaßen müssen Unternehmen ihre tatsächlichen und potenziellen negativen sowie positiven Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme entlang der gesamten Wertschöpfungskette offenlegen.
Dirk Röthig erklärt, warum dieses Konzept für viele Unternehmen herausfordernd ist: „Die meisten Finanzabteilungen verstehen Risiko im klassischen Sinne — Preisrisiko, Kreditrisiko, Marktrisiko. Aber Abhängigkeiten von Bestäubern, intakten Wasserkreisläufen oder gesunden Böden sind in keiner klassischen Risikomatrix abgebildet. Genau das muss sich jetzt ändern."
2.2 Strategie und Zielsetzung
ESRS E4 verlangt, dass Unternehmen messbare Ziele zur Reduktion ihrer negativen Biodiversitätswirkungen formulieren. Dabei werden insbesondere die fünf Haupttreiber des Biodiversitätsverlusts adressiert — Landnutzungsänderungen, direkte Ausbeutung natürlicher Ressourcen, Klimawandel, Verschmutzung sowie invasive gebietsfremde Arten.
2.3 Indikatoren und Metriken
Unternehmen müssen quantitative Angaben zu ihrer Flächennutzung, zu Emissionen in Böden, Gewässer und Luft sowie zu ihrer Abhängigkeit von Ökosystemleistungen machen. Für Unternehmen, die in der Nähe von oder in schutzbedürftigen Gebieten (Natura-2000-Flächen, IBA-Gebiete etc.) tätig sind, gelten besonders strenge Offenlegungspflichten.
2.4 Geschäftsmodell und Wertschöpfungskette
ESRS E4 erfordert eine Analyse, wie das Geschäftsmodell von der Natur abhängt — und wie Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um diese Abhängigkeiten langfristig abzusichern. Das schließt Zulieferer und nachgelagerte Wertschöpfungsstufen ein.
3. Das Nature Restoration Law — Ergänzender Rechtsrahmen
Parallel zur CSRD hat die EU im Juni 2024 das Nature Restoration Law (Verordnung 2024/1991/EU) verabschiedet (EU, 2024). Diese Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen der EU zu renaturieren, und bis 2050 alle renaturierungsbedürftigen Ökosysteme zu restaurieren.
Für Unternehmen ergibt sich hieraus eine mittelbare, aber bedeutsame Konsequenz: Lieferketten, die auf degradierten Ökosystemen basieren — etwa Agrarlieferanten in entwässerten Moorgebieten oder Forstbetriebe in artenarmen Monokulturen — geraten unter Druck. Wie Enhesa (2025) analysiert hat, sind insbesondere Branchen wie Landwirtschaft, Nahrungsmittelverarbeitung, Forstwirtschaft und Bauwirtschaft von den indirekten Auswirkungen des Nature Restoration Law betroffen.
Dirk Röthig sieht eine strategische Chance in dieser Entwicklung: „Unternehmen, die heute Naturkapital in ihre Geschäftsplanung integrieren, sichern sich Wettbewerbsvorteile. Sie werden Zugang zu grünen Finanzierungsinstrumenten haben, die für Nachzügler verschlossen bleiben."
4. TNFD — Der internationale Rahmen und seine Verbindung zur CSRD
Neben dem europäischen Regulierungsrahmen hat die Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD) ein globales Rahmenwerk entwickelt, das Unternehmen und Finanzinstitutionen bei der Identifikation, Bewertung und Offenlegung naturabhängiger Risiken und Chancen unterstützen soll.
Die TNFD arbeitet eng mit ESRS E4 zusammen — die europäischen Standards berücksichtigen die TNFD-Empfehlungen und orientieren sich an deren LEAP-Ansatz (Locate, Evaluate, Assess, Prepare). Ein zentrales Ergebnis des jüngsten TNFD Status Report (2025) ist bemerkenswert: 89 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, bereits naturrelevante Informationen zu veröffentlichen oder dies zu planen — allerdings mit sehr unterschiedlicher Tiefe und Qualität. Mit dem verbindlichen ESRS E4 wird diese Fragmentierung überwunden: Einheitliche Mindeststandards für alle berichtspflichtigen Unternehmen ersetzen freiwillige Selbstverpflichtungen.
Für den Finanzsektor hat UNEP FI (2026) herausgearbeitet, was Finanzinstitutionen 2026 von der naturbasierten Berichterstattung erwarten können: steigende Datenanforderungen von Portfoliounternehmen, neue Kreditrisikobewertungsmethoden, die Naturkapitalverluste einbeziehen, und wachsenden Druck von institutionellen Investoren.
5. Deutsche Unternehmen: Herausforderungen und Handlungsbedarf
Für deutsche Unternehmen ist die CSRD in nationales Recht umzusetzen — die Bundesregierung hat die entsprechende Transformation des Handelsgesetzbuchs (HGB) initiiert. Rund 15.000 deutsche Unternehmen fallen voraussichtlich unter den erweiterten Anwendungsbereich der CSRD, darunter viele mittelständische Firmen, die bislang keinerlei Nachhaltigkeitsberichterstattung kannten.
Die größten praktischen Herausforderungen liegen in drei Bereichen:
Datenverfügbarkeit: Naturrelevante Daten — etwa zur Flächennutzung entlang der Lieferkette oder zur Belastung von Gewässern durch Produktionsprozesse — sind häufig nicht systematisch erhoben. Dirk Röthig betont: „Die Datenlücke ist das größte operative Problem. Viele Unternehmen wissen nicht einmal, wo in ihrer Lieferkette sie von welchen Ökosystemen abhängen."
Methodische Komplexität: Die Messung von Biodiversitätswirkungen erfordert ökologisches Fachwissen, das in den meisten CFO-Abteilungen nicht vorhanden ist. Tools wie ENCORE (Exploring Natural Capital Opportunities, Risks and Exposure) oder IBAT (Integrated Biodiversity Assessment Tool) helfen bei der Datenbeschaffung, erfordern aber Einarbeitung.
Prüfungsanforderungen: Die CSRD verlangt eine externe Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung — zunächst mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance), langfristig mit hinreichender Sicherheit (Reasonable Assurance). Das schafft Anforderungen an die Qualität und Nachvollziehbarkeit der Naturberichterstattung, die mit freiwilligen Selbstauskünften nicht vergleichbar sind.
South Pole (2025) hat in einer umfassenden Analyse der CSRD-Compliance-Anforderungen herausgearbeitet, dass Unternehmen insbesondere bei der ortsspezifischen Analyse von Biodiversitätsrisiken — einem Kernelement des ESRS E4 — erheblichen Nachholbedarf haben. Die bloße Deklaration von Verpflichtungen reicht nicht; ESRS E4 verlangt eine standortgenaue Beurteilung der Exposition gegenüber Biodiversitätsrisiken.
6. Die Rolle von Impact-Investment-Firmen
Unternehmen, die sich mit der Umsetzung von CSRD und ESRS E4 befassen, stehen nicht allein. Ein wachsendes Ökosystem von Beratern, Datenanbieterern und Impact-Investment-Firmen unterstützt den Transformationsprozess.
Firmen wie VERDANTIS Impact Capital, die sich auf die Finanzierung naturbasierter Lösungen spezialisiert haben, spielen eine doppelte Rolle: Sie sind einerseits selbst berichtspflichtig und entwickeln interne Frameworks für naturbasiertes Risikomanagement — andererseits sind sie Gesprächspartner für Portfoliounternehmen, die Kapital für Biodiversitätsmaßnahmen suchen.
Dirk Röthig beschreibt diese Verbindung: „Als Impact-Investor in naturbasierte Projekte sind wir gewissermaßen im Labor dieser regulatorischen Entwicklung. Wir müssen selbst TNFD-konforme Reporting-Strukturen aufbauen und helfen gleichzeitig Unternehmen, Naturkapital in ihre Bilanzen zu integrieren." Das schließt Instrumente wie biodiversitätsbezogene Anleihen (Biodiversity Bonds), naturbasierte Kompensationsmechanismen und blended finance-Strukturen ein — eine Thematik, die Dirk Röthig auch in seinem Framework zur Due Diligence von KI-Investments aus dem Blickwinkel strukturierter Risikobewertung analysiert hat.
7. Ausblick: 2026 als Schnittstelle regulatorischer Verdichtung
Das Jahr 2026 markiert eine wichtige Zäsur. Zugleich hat das EU Omnibus-I-Paket (Dezember 2025) den Anwendungsbereich der CSRD erheblich eingeschränkt: Künftig fallen nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und einem Umsatz von über 450 Mio. EUR unter die Berichtspflicht, was die ursprünglich anvisierten 49.000 Unternehmen deutlich reduziert. Die zweite Welle der CSRD-Berichtspflichtigen tritt ein, das Nature Restoration Law beginnt seine ersten Umsetzungsschritte zu entfalten, und TNFD-Anwender haben inzwischen erste Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung des LEAP-Ansatzes gesammelt. UNEP FI (2026) prognostiziert, dass Naturrisiken bis 2026 in die Kreditvergabekriterien der großen europäischen Banken integriert sein werden — mit unmittelbaren Folgen für die Finanzierungskonditionen von Unternehmen mit hoher Naturabhängigkeit.
Dirk Röthig sieht darin ein Muster, das er bereits aus der Entwicklung des Klimareportings kennt: „Erst freiwillig, dann best practice, dann verpflichtend — und dann tatsächlich geprüft. Wir sind beim Naturreporting jetzt in der Übergangsphase von best practice zu verpflichtend. Wer das jetzt ignoriert, hat in zwei Jahren ein echtes Compliance-Problem."
Besonders bemerkenswert ist die Verknüpfung mit dem digitalen Wandel. Datenerhebung, Lieferkettenanalyse und Risikomodellierung für Biodiversitätsthemen werden zunehmend durch künstliche Intelligenz unterstützt. Dirk Röthig hat sich in seiner Analyse zu KI-nativen Unternehmen ausführlich damit befasst, wie digitale Technologien ganze Branchen transformieren — die Nachhaltigkeitsberichterstattung ist ein klares Beispiel dafür. KI-gestützte Tools zur Biodiversitätsmessung, satellitenbasierte Landnutzungsanalysen und automatisierte ESRS-konforme Reporting-Pipelines werden den Compliance-Aufwand langfristig senken.
8. Handlungsempfehlungen für deutsche Unternehmen
Auf Basis der regulatorischen Analyse und praktischer Erfahrungen aus der Investmentpraxis formuliert Dirk Röthig fünf konkrete Handlungsempfehlungen:
Wesentlichkeitsanalyse jetzt starten: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ist zeitaufwändig. Unternehmen, die 2026 berichtspflichtig werden, sollten 2024/2025 beginnen — nicht 2025/2026.
Standortanalyse durchführen: ESRS E4 verlangt ortsspezifische Biodiversitätsrisikoanalysen. Eine Übersicht aller Betriebsstandorte und ihrer Nähe zu schutzwürdigen Ökosystemen ist Grundvoraussetzung.
Lieferketten-Screening einleiten: Biodiversitätsrisiken entstehen häufig nicht im eigenen Betrieb, sondern bei Zulieferern. Frühzeitiges Engagement mit strategischen Lieferanten zahlt sich aus.
Dateninfrastruktur aufbauen: Die Investition in Softwaretools zur Biodiversitätsdatenerfassung ist kein Luxus, sondern regulatorische Notwendigkeit.
Interne Kapazitäten entwickeln: Biodiversität muss in den Kompetenzbereich von Nachhaltigkeitsverantwortlichen integriert werden — und mittelfristig auch in das Risikomanagement der Finanzabteilung.
Schlussbetrachtung
Die Einführung der CSRD und von ESRS E4 ist kein bürokratischer Selbstzweck. Sie spiegelt eine tiefe wirtschaftliche Einsicht wider: Unternehmen, deren Geschäftsmodelle auf intakten Ökosystemen beruhen — und das sind letztlich alle Unternehmen —, müssen diese Abhängigkeiten transparent machen und managen. Für 49.000 Unternehmen in Europa beginnt jetzt eine neue Ära der Berichterstattung.
Dirk Röthig fasst es prägnant zusammen: „Naturkapital war immer da — wir haben es nur nicht in die Bilanzen geschrieben. ESRS E4 zwingt uns, das nachzuholen. Und das ist, bei aller Komplexität, ein Fortschritt."
Für deutsche Unternehmen, die jetzt handeln, bietet die CSRD nicht nur eine Compliance-Pflicht, sondern eine Gelegenheit: die Möglichkeit, Naturabhängigkeiten systematisch zu verstehen, Risiken zu reduzieren und — für die Mutigsten — naturbasierte Chancen in neue Wettbewerbsvorteile zu verwandeln.
Bibliographie
- European Commission (2022): Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) — Directive 2022/2464/EU. Official Journal of the European Union.
- EFRAG (2023): European Sustainability Reporting Standards — ESRS E4: Biodiversity and Ecosystems. European Financial Reporting Advisory Group, Brüssel.
- TNFD (2025): Status Report — 89% of respondents reporting nature-related information. Taskforce on Nature-related Financial Disclosures.
- EU (2024): Nature Restoration Law — Regulation 2024/1991/EU. Official Journal of the European Union.
- Enhesa (2025): What does the EU Nature Restoration Law mean for businesses? Enhesa Regulatory Intelligence.
- South Pole (2025): Biodiversity and Ecosystems Reporting — Key to CSRD Compliance for Businesses. South Pole Group, Zürich.
- UNEP FI (2026): Action on Nature — What Can Financial Institutions Expect in 2026? United Nations Environment Programme Finance Initiative, Genf.
Über den Autor
Dirk Röthig ist CEO von VERDANTIS Impact Capital mit Sitz in Zug, Schweiz. VERDANTIS ist auf die Finanzierung naturbasierter Lösungen und biodiversitätsorientierter Investitionsstrategien spezialisiert. Dirk Röthig verfügt über langjährige Erfahrung in der Strukturierung von Impact-Investments und der Integration von Naturkapital in institutionelle Anlagestrategien. Er schreibt regelmäßig zu den Themen Regulierung, nachhaltige Finanzen und strategisches Risikomanagement an der Schnittstelle von Kapitalmarkt und Ökosystemschutz.
Kontakt und weitere Publikationen: dev.to/dirkroethig-verdantis
Über den Autor: Dirk Röthig ist CEO von VERDANTIS Impact Capital, einem Unternehmen das in nachhaltige Agrar- und Technologieinnovationen investiert. Mehr Artikel auf dirkroethig.com.
Top comments (0)