Autor: Dirk Röthig, CEO VERDANTIS Impact Capital
Datum: März 2026
Kategorie: ESG, CSRD, Reporting, Nachhaltigkeit
Eine neue Berichtspflicht-Ära
Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat die EU die umfassendste Reform des Nachhaltigkeitsreportings eingeleitet, die Europa je gesehen hat. Was 2024 für große börsennotierte Unternehmen begann, weitet sich schrittweise auf zehntausende weitere europäische Unternehmen aus.
Für Dirk Röthig ist das CSRD nicht nur eine Compliance-Aufgabe für VERDANTIS Impact Capital, sondern eine strategische Chance: Wer Nachhaltigkeitsdaten erstklassig erhebt, versteht sein Geschäftsmodell besser, kommuniziert überzeugend zu Investoren und Partner und ist vorbereitet auf die Erwartungen der nächsten Investorengeneration.
Die Eskalation des ESG-Reportings
Die Geschichte des ESG-Reportings ist eine Geschichte progressiver Verschärfung:
Vor 2014: Freiwillige Berichterstattung nach GRI (Global Reporting Initiative) oder UNGC (UN Global Compact). Nur wenige Vorreiterunternehmen.
2014: EU Non-Financial Reporting Directive (NFRD) führt Berichtspflicht für große börsennotierte Unternehmen, Banken und Versicherungen über 500 Mitarbeiter ein.
2022/2024: CSRD ersetzt NFRD mit massiv erweiterten Anforderungen: mehr Unternehmen, mehr Inhalte, externe Prüfpflicht, standardisierte Formate (ESRS - European Sustainability Reporting Standards).
2026+: Schrittweise Ausweitung auf KMU (freiwillig, aber mit vereinfachten Standards) und Nicht-EU-Unternehmen mit signifikantem EU-Umsatz.
Wer ist betroffen?
Die CSRD-Berichtspflicht gilt in Wellen:
Ab 2025 (für Berichte 2024): Unternehmen, die bisher schon NFRD-pflichtig waren (>500 Mitarbeiter, börsennotiert oder Bank/Versicherung).
Ab 2026 (für Berichte 2025): Große Unternehmen mit mehr als 2 von 3 Kriterien erfüllt: >250 Mitarbeiter, >40 Mio EUR Umsatz, >20 Mio EUR Bilanzsumme.
Ab 2027 (für Berichte 2026): Börsennotierte KMU (mit vereinfachten Standards LSME ESRS).
Nicht-EU-Unternehmen ab 2029 mit >150 Mio EUR EU-Umsatz.
Insgesamt werden von der CSRD in der Vollausbaustufe bis zu 50.000 Unternehmen in Europa erfasst — gegenüber etwa 11.700 unter der NFRD.
ESRS: Die technische Sprache des Reportings
Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) definieren, was genau berichtet werden muss. 12 thematische Standards decken Klimawandel, Biodiversität, Wasser, Kreislaufwirtschaft, eigene Arbeitnehmer, Lieferketten-Arbeitnehmer, Menschenrechte und Geschäftsgebaren ab.
Ein zentrales Konzept: Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality). Unternehmen müssen sowohl berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihr Geschäftsmodell beeinflussen (Outside-In), als auch wie ihre Tätigkeit Gesellschaft und Umwelt beeinflusst (Inside-Out). Diese Doppelperspektive ist anspruchsvoller als bisherige Ansätze.
Die Prüfpflicht: Ein Qualitätssprung mit Aufwand
Neu bei der CSRD gegenüber NFRD: Nachhaltigkeitsberichte müssen extern geprüft werden — zunächst mit begrenzter Prüfsicherheit (Limited Assurance), langfristig mit angestrebter Reasonable Assurance (wie Finanzkennzahlen).
Das schafft erhebliche Nachfrage nach Nachhaltigkeitsprüfungskapazitäten. Die großen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (Big 4) haben ihre Sustainability-Assurance-Teams massiv ausgebaut. Mittelfristig werden auch spezialisierte Nachhaltigkeitsprüfer an Bedeutung gewinnen.
Scope 3: Die größte Datenanforderung
Die schwierigste Anforderung für viele Unternehmen sind Scope-3-Emissionen — also Treibhausgasemissionen, die entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette entstehen. Scope 3 umfasst bis zu 15 Kategorien, von Einkauf (Scope 3.1) bis Produktnutzung durch Kunden (Scope 3.11).
Für viele Unternehmen übersteigen Scope-3-Emissionen die direkten Emissionen (Scope 1) um das 5-10-fache. Die Datenerhebung erfordert Kooperation mit Lieferanten, Kunden und Dienstleistern — ein erheblicher Aufwand, der oft nur schrittweise bewältigt werden kann.
Praktische Vorbereitung für Unternehmen
Unternehmen, die von der CSRD erfasst werden oder sich vorbereiten wollen: Zunächst Wesentlichkeitsanalyse durchführen, relevante ESRS identifizieren. Dann Datenlücken analysieren — welche Informationen werden benötigt und sind nicht verfügbar? Systeme und Prozesse zur Nachhaltigkeitsdatenerhebung implementieren. Expertise aufbauen oder einkaufen. Und frühzeitig externen Prüfer einbinden.
Fazit
CSRD ist die größte Compliance-Anforderung für europäische Unternehmen seit der DSGVO. Sie ist anspruchsvoll — aber auch eine Chance für jene, die Nachhaltigkeitsdaten als strategisches Asset verstehen.
Über den Autor
Dirk Röthig ist CEO von VERDANTIS Impact Capital mit Sitz in Zug, Schweiz. VERDANTIS berät Unternehmen bei der Integration von Nachhaltigkeitsmessung und -berichterstattung in ihre Kapitalmarkt-Kommunikation. Weitere Informationen unter verdantis.capital und dirkroethig.com. Kontakt: dirk.roethig2424@gmail.com
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