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Dirk Röthig
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EU Nature Restoration Law: Was Unternehmen über Verordnung 2024/1991 wissen müssen

EU Nature Restoration Law: Was Unternehmen über Verordnung 2024/1991 wissen müssen

Von Dirk Röthig | Plan Erde

Am 18. August 2024 trat in der Europäischen Union eine Verordnung in Kraft, die seit ihrer Entstehung unter massivem politischem Druck stand: das EU Nature Restoration Law, formal bekannt als Verordnung (EU) 2024/1991. Zum ersten Mal in der europäischen Rechtsgeschichte enthält ein Gesetz rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung degradierter Ökosysteme — nicht nur zu ihrem Schutz.

Was das bedeutet, wer betroffen ist und warum die Verordnung für Unternehmen weit über Compliance hinaus relevant ist: ein Überblick.

Warum dieses Gesetz notwendig ist

Der Ausgangspunkt ist ernüchternd. Nach Einschätzung der Europäischen Umweltagentur befinden sich mehr als 80 Prozent der europäischen Lebensräume in einem schlechten oder unzureichenden Zustand. Moore wurden entwässert, Flussauen begradigt, Meeresböden überfischt, Hecken und Blühstreifen aus der Agrarlandschaft entfernt. Diese Degradierung hat nicht nur ökologische Folgen — sie untergräbt die Grundlagen der Nahrungsmittelproduktion, der Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes.

Das Nature Restoration Law ist die europäische Antwort auf diese Krise — und auf internationale Verpflichtungen aus dem Kunming-Montréal Global Biodiversity Framework von 2022, das das "30x30"-Ziel (30 Prozent Schutz von Land und Meer bis 2030) sowie ambitionierte Renaturierungsziele enthält.

Die zentralen Ziele im Überblick

Die Verordnung legt eine Reihe verbindlicher Ziele fest, gestaffelt bis 2050:

Allgemeines Flächenziel:

  • Bis 2030: Mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresfläche der EU muss renaturiert werden
  • Bis 2050: Alle degradierten Ökosysteme sollen in einem guten Zustand sein

Spezifische Lebensraumziele:

  • Bis 2030 müssen mindestens 30 Prozent der Lebensräume (Wälder, Moore, Küstenhabitate, Feuchtgebiete), die sich derzeit in einem schlechten Zustand befinden, in einen günstigen Erhaltungszustand überführt werden
  • Diese Quote steigt auf 60 Prozent bis 2040 und 90 Prozent bis 2050

Fließgewässer:

  • Bis 2030 sollen mindestens 25.000 Kilometer Flüsse in freifließende Gewässer umgewandelt werden — durch den Rückbau von Barrieren wie Wehren und Staustufen

Agrarökosysteme:
Hier enthält die Verordnung drei Indikatoren, bei denen EU-Mitgliedstaaten bis 2030 eine steigende Tendenz nachweisen müssen:

  1. Der Schmetterlingsindex auf Grünland als Proxy für Insektendiversität
  2. Der Anteil landwirtschaftlicher Fläche mit strukturreichen Landschaftselementen (Hecken, Streuobst, Raine)
  3. Der organische Kohlenstoffgehalt in mineralischen Ackerböden

Moore und Feuchtgebiete:

  • Bis 2030 müssen mindestens 30 Prozent der entwässerten Torfböden in landwirtschaftlicher Nutzung renaturiert werden, davon mindestens ein Viertel wiedervernässt
  • Bis 2040: 40 Prozent, bis 2050: 50 Prozent

Wer muss was tun — und wann?

Die unmittelbaren Adressaten der Verordnung sind die 27 EU-Mitgliedstaaten. Sie müssen bis September 2026 nationale Restaurierungspläne bei der Europäischen Kommission einreichen, die zeigen, wie sie die Ziele bis 2030, 2040 und 2050 erreichen wollen.

Direkte Rechtspflichten für einzelne Unternehmen enthält die Verordnung nicht. Aber das greift zu kurz.

Indirekte Wirkungen auf Unternehmen — fünf Kanäle

1. Landnutzung und Flächensicherung
Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte und landwirtschaftliche Expansionen in Gebieten, die für Renaturierungsmaßnahmen vorgesehen sind, werden schwieriger genehmigungsfähig. Wer heute Projekte plant, sollte nationale Restaurierungspläne als Pflichtlektüre behandeln — sie werden ab 2026 vorliegen.

2. Lieferketten — Landwirtschaft und Rohstoffe
Zulieferer aus der Landwirtschaft stehen unter zunehmendem Druck. Die Moorziele allein betreffen nach Schätzungen der Kommission Millionen von Hektar landwirtschaftlicher Fläche. Wer Agrarlieferketten in Deutschland, Polen, den Niederlanden oder den baltischen Staaten hat, muss mit strukturellen Veränderungen rechnen.

3. Finanzierung und Kredit
Banken und institutionelle Investoren, die unter SFDR und CSRD berichten, müssen Naturrisiken zunehmend offenlegen. Das Nature Restoration Law erhöht den regulatorischen Druck auf Finanzierung naturschädigender Aktivitäten.

4. Neue Geschäftsmodelle — Ökosystemleistungen
Hier liegt die eigentliche Chance. Die Kommission schätzt, dass jeder in die Renaturierung investierte Euro einen Return on Investment von mehr als 8 Euro erzielt — durch vermiedene Überschwemmungsschäden, verbesserte Wasserqualität, höhere landwirtschaftliche Produktivität und CO₂-Bindung. Unternehmen, die Renaturierungsprojekte entwickeln, Biodiversitätsgutschriften anbieten oder Ökosystemdienstleistungen messbar machen, werden zu gefragten Partnern öffentlicher Renaturierungsprogramme.

5. Verbindung zur CRCF-Regulierung
Moorrenaturierung und Agroforstwirtschaft — zwei zentrale Renaturierungsmaßnahmen unter der Nature Restoration Law — fallen gleichzeitig in den Anwendungsbereich des EU Carbon Removal Certification Framework (CRCF). Wer in diese Maßnahmen investiert, kann potenziell doppelt profitieren: ökologische Leistungen im Rahmen des Nature Restoration Law erbringen und gleichzeitig CRCF-zertifizierte Carbon-Removal-Einheiten generieren.

Politische Kontroversen

Die Verordnung wurde nicht ohne erheblichen Widerstand verabschiedet. Landwirtschaftsverbände und Forstorganisationen kritisierten die Renaturierungsziele als wirtschaftlich belastend. In einigen Mitgliedstaaten gab es massive Bauernproteste, die sich teils explizit gegen das Nature Restoration Law richteten. Im Europäischen Parlament scheiterte ein Verwerfungsantrag nur knapp.

Der Kompromiss: Renaturierungsmaßnahmen auf privaten Landwirtschaftsflächen sollen grundsätzlich auf freiwilliger Basis erfolgen, mit Anreizen statt Zwang. Für den Peatland-Bereich wurden ausdrücklich Freiwilligkeitsprinzip für Landwirte verankert, während staatliche Förderinstrumente die Teilnahme attraktiv machen sollen.

Dirks Einschätzung

Das Nature Restoration Law ist regulatorisch ein Meilenstein — es markiert den Übergang vom reinen Schutzparadigma ("kein weiterer Schaden") zur aktiven Wiederherstellungspflicht. Das ist ein tiefgreifender Wandel.

Für Impact-Investoren sehe ich drei strategische Konsequenzen: Erstens wird der Markt für naturbasierte Lösungen in Europa massiv wachsen — nicht trotz der Regulierung, sondern wegen ihr. Renaturierungsprojekte, die sowohl Biodiversitäts- als auch Klimaziele erfüllen, werden zu begehrten Assets. Zweitens entsteht Preisdruck auf naturintensive Landnutzungen — Flächen, die aktuell als Weidefläche oder Ackerland genutzt werden, aber für Moorrenaturierung oder Flusssysteme vorgesehen sind, werden in ihrer landwirtschaftlichen Nutzbarkeit eingeschränkt.

Drittens, und das ist der Punkt, der mich am meisten bewegt: Die Verordnung zwingt die Finanzwirtschaft, Natur als systemisches Risiko in Portfolios zu behandeln. 72 Prozent der Unternehmen in der Eurozone sind laut EU-Eigenangaben stark von mindestens einer Ökosystemdienstleistung abhängig. Wer das als Compliance-Thema abtut, übersieht das zentrale Asset-Risiko der nächsten Dekade.


Originalquellen:


Dirk Röthig ist Gründer von Plan Erde und CEO von VERDANTIS Impact Capital. Er schreibt über Nachhaltigkeit, Impact Investing und die Regulatorik der grünen Transformation.


Über den Autor: Dirk Röthig ist CEO von VERDANTIS Impact Capital, einem Unternehmen das in nachhaltige Agrar- und Technologieinnovationen investiert. Mehr Artikel auf dirkroethig.com.

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