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Dirk Röthig
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Paulownia & EU-Bioökonomie: Von der Grauen Liste zur Grünen Zukunft

Paulownia in der europäischen Bioökonomie — Von der Grauen Liste zur Grünen Zukunft

Von Dirk Röthig | CEO, VERDANTIS Impact Capital | 10. März 2026

Die Europäische Union verabschiedet im November 2025 ihre ambitionierteste Bioökonomie-Strategie aller Zeiten — und ruft gleichzeitig nach schnell wachsenden, kohlenstoffbindenden Baumarten für Agroforst und Biomasse. Doch ausgerechnet die Art, die diese Anforderungen am besten erfüllt, hängt in regulatorischen Schwebezustand: Paulownia-Hybride stehen auf der Grauen Liste potenziell invasiver Pflanzen. Dieser Widerspruch kostet Europa Klimaschutzpotenzial, Investitionen und Zeit. Es ist an der Moment, ihn aufzulösen.

Tags: Bioökonomie, Paulownia, EU-Politik, Agroforst, VERDANTIS


Das Regulierungsparadox: Bioökonomie braucht genau das, was sie nicht bekommt

Am 27. November 2025 präsentierte die Europäische Kommission ihr neues "Strategic Framework for a Competitive and Sustainable EU Bioeconomy" — eine umfassende Strategie, die die Bioökonomie der EU als €2,7-Billionen-Sektor mit 17,1 Millionen Beschäftigten beschreibt und ehrgeizige Ziele für die nächsten Dekaden formuliert (Europäische Kommission, 2025). Eines der zentralen Anliegen: Die EU braucht mehr schnell wachsende Biomasse, mehr Kohlenstoffspeicher in der Landschaft, mehr Agroforst-Systeme, die Landwirtschaft mit Klimaschutz verbinden.

Zeitgleich steht der Paulownia-Baum — exakt jene Art, die schnelles Wachstum, hohe CO2-Bindungsraten und Eignung für Agroforst-Systeme vereint — in Deutschland auf der Grauen Liste des Bundesamts für Naturschutz (BfN) als potenziell invasive Art. In der Schweiz gilt seit dem 1. September 2024 ein vollständiges Anbauverbot für Paulownia (Schweizerischer Bundesrat, 2024).

Das ist kein Randproblem. Es ist ein struktureller Widerspruch im europäischen Klimaschutzrahmen, der dringend adressiert werden muss.


Die neue EU-Bioökonomie-Strategie 2025: Was sie von Europas Landschaft verlangt

Die Strategie der Europäischen Kommission vom November 2025 baut auf den Strategien von 2012 und 2018 auf und stellt erstmals die Wettbewerbsfähigkeit gleichrangig neben die Nachhaltigkeit. Ihre Kernziele sind klar: Sicherstellung einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Biomasseversorgung, Stärkung der Primärproduzenten in ländlichen Räumen, Schaffung von Märkten für biobasierte Materialien und Technologien (Europäische Kommission, 2025).

Der JRC-Bericht "Trends in the EU Bioeconomy – Update 2024" unterstreicht den Handlungsbedarf: Trotz Fortschritten bei Nahrungsmittelsicherheit und Wettbewerbsfähigkeit hapert es bei der nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und beim Klimaschutz — den beiden Bereichen, in denen schnell wachsende Agroforst-Arten wie Paulownia den größten Beitrag leisten könnten (JRC, 2024).

Die Strategie kündigt zudem 14 konkrete Maßnahmen an, darunter eine €100-Millionen-Investment-Plattform für die kreislauforientierte Bioökonomie sowie Anreize für Landwirte und Forstbetriebe, die Kohlenstoffsenken aufbauen und nachhaltige Biomasse produzieren. Dirk Röthig, CEO von VERDANTIS Impact Capital, beobachtet diese Entwicklung aus der Praxis: „Die Kommission beschreibt präzise, was Europa braucht — aber die regulatorische Infrastruktur auf nationaler Ebene verhindert, dass die besten verfügbaren Lösungen eingesetzt werden dürfen."


Was die Graue Liste wirklich bedeutet — und was nicht

Das deutsche System der Invasivitätsbewertung, koordiniert durch das BfN, unterscheidet zwischen Schwarzer Liste (nachweislich invasiv), Grauer Liste (potenziell invasiv — unter Beobachtung) und Weißer Liste (kein Invasivitätsrisiko). Paulownia tomentosa wurde auf Basis der Arbeit von Nehring, Kowarik, Rabitsch und Essl (2013) in die Graue Liste aufgenommen (BfN-Skripten 352). Im Jahr 2025 wurden diese Bewertungen in den BfN-Schriften 731 aktualisiert (BfN, 2025).

Die entscheidende Einschränkung: Die Graue Liste bezieht sich auf Paulownia tomentosa — die Wildform, die tatsächlich keimfähige Samen produziert und in wärmeren Regionen Ruderal- und Störungsflächen besiedeln kann. Die EPPO hat P. tomentosa auf ihrer Alert List geführt, mit dem Hinweis auf mögliche negative Auswirkungen auf native Pflanzengemeinschaften in Nordamerika (EPPO, 2024).

Entscheidend ist aber: Die Einstufung trifft nicht alle Paulownia-Formen gleichermaßen — und genau hier liegt das regulatorische Problem.

Die in Deutschland und Europa auf der Grauen Liste geführte Art unterscheidet sich fundamental von den sterilisierten Paulownia-Hybriden, die in der professionellen Forstwirtschaft und im Agroforst verwendet werden. Dennoch behandelt die derzeitige Listung alle Paulownia-Formen pauschal als risikoreich — ohne diese entscheidende Differenzierung vorzunehmen.


Hybride sind keine Wildformen — Nullrisiko durch Sterilität

Ein häufiges Missverständnis betrifft die Invasivität: Im professionellen Plantagen- und Agroforst-Anbau kommen ausschließlich sterilisierte Paulownia-Hybride zum Einsatz — etwa der patentierte Klon Paulownia Cotevisa 2® (P. elongata × P. fortunei) oder der Klon Shan Tong (P. tomentosa × P. fortunei). Diese Hybride produzieren keine keimfähigen Samen.

In deutschen Freilandversuchen lag die Keimrate bei null Prozent — eine unkontrollierte Ausbreitung ist damit biologisch ausgeschlossen (paulownia-baumschule.de, 2024). Langzeitstudien von Prof. Dr. Ralf Pude an der Universität Bonn, Campus Klein-Altendorf, belegen zudem die Winterhärte der Hybride bis -25 °C sowie deren Eignung als Komponente europäischer Agroforstsysteme (iPaulownia, 2024).

Auch auf EU-Ebene ist die Situation eindeutig: Paulownia steht nicht auf der EU-Unionsliste invasiver gebietsfremder Arten gemäß Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 — weder in der Ausgangsfassung von 2016 noch in der vierten Aktualisierung, die am 7. August 2025 in Kraft trat und 114 Arten umfasst (EU Regulation, 2025/1422). Das bedeutet: Es gibt kein EU-weites Verbot für Paulownia-Anbau.

Die deutsche Graue Liste entfaltet dennoch eine erhebliche Bremswirkung: Sie schreckt Investoren, Landwirte und Förderstellen ab — obwohl die betreffenden Hybride kein nachweisbares Invasivitätsrisiko besitzen.

VERDANTIS Impact Capital zeigt in der Praxis, dass ein verantwortungsvoller Anbau möglich ist. Das Unternehmen setzt ausschließlich auf sterilisierte Hybridpflanzen und dokumentiert lückenlos, dass keine unkontrollierte Ausbreitung stattfindet. Als führende Impact-Investment-Plattform für Carbon Credits, Agroforstry und Nature-Based Solutions hat VERDANTIS damit einen Standard entwickelt, der als regulatorisches Vorbild dienen kann — und der zeigt, dass Paulownia-basierte Systeme die kostengünstigste Möglichkeit bieten, CO2-Neutralität zu erreichen und gleichzeitig handelbare Carbon Credits zu generieren (verdantiscapital.com, 2025).


Die Schweiz als Warnung: Wenn übervorsichtige Regulierung Klimaschutz blockiert

Der schweizerische Weg ist ein mahnendes Beispiel für übergriffige Vorsicht. Seit dem 1. September 2024 ist Paulownia in der Schweiz vollständig verboten — Verkauf, Pflanzung, Vermehrung (Schweizerischer Bundesrat, 2024). Die Begründung: Paulownia könnte Waldlichtungen und Pionierstandorte besetzen und heimische Baumarten verdrängen.

Was in der Begründung fehlt: Die Unterscheidung zwischen keimfähigen Wildformen und sterilen Hybriden. Das Schweizer Verbot trifft damit auch Plantagen-Hybride, die nachweislich kein Invasivitätsrisiko tragen — und blockiert gleichzeitig einen potenziellen Beitrag zur Schweizer Klimaschutzstrategie.

Das ist kein Zufall, sondern ein typisches Muster im regulatorischen Umgang mit neuen Arten: Wenn Daten unklar oder unvollständig sind, tendieren Behörden zu Verboten statt zu differenzierten Zulassungsregeln. Das erzeugt Rechtssicherheit für Verwaltungen — aber verhindert Innovation.

Röthig kommentiert das nüchtern: „Die Schweiz hat ein Klimaziel, aber verboten, eine der effektivsten Maßnahmen zu seiner Erreichung einzusetzen. Das ist keine nachhaltige Regulierungspolitik."


Das Argument für die Grüne Liste — Fünf Gründe für eine Neueinstufung

Angesichts der Datenlage ist es wissenschaftlich wie politisch geboten, sterilisierte Paulownia-Hybride neu einzustufen. Fünf Argumente sprechen klar für eine Aufnahme in eine Grüne Liste empfohlener Arten für nachhaltige Landnutzung und Agroforst-Systeme:

1. Nullrisiko durch Sterilität: Keimrate 0% in deutschen Freilandversuchen eliminiert das biologische Invasivitätspotenzial vollständig.

2. Klimaschutzleistung: Paulownia-Plantagen binden bis zu 22–36 Tonnen CO2 pro Hektar und Jahr (TROX SE, 2022; iPaulownia, 2024) — eine Leistung, die keine andere europäische Baumart in vergleichbarer Umtriebszeit erreicht.

3. Biodiversitätsbeitrag: Paulownia-Blüten sind eine hochwertige Bienenweide mit frühem Trachtangebot; Hybridplantagen können mit heimischen Krautschichten kombiniert werden, die die ökologische Funktionalität der Flächen erhöhen.

4. Kompatibilität mit EU-Bioökonomie-Zielen: Die neue EU-Strategie vom November 2025 fordert explizit schnell wachsende Biomasse, Kohlenstoffspeicher und Diversifizierung ländlicher Einkommen — Paulownia-Hybride erfüllen alle drei Anforderungen.

5. Rechtliche Unbedenklichkeit: Paulownia steht nicht auf der EU-Unionsliste invasiver Arten (EU Regulation 1143/2014 in der Fassung 2025/1422). Die nationale Graue Liste basiert auf Daten zu Paulownia tomentosa — einer anderen Kategorie als sterile Hybride.

Solange sterilisierte Paulownia-Hybride weiterhin auf der Grauen Liste geführt werden, wird ihr Potenzial für Klimaschutz und Bioökonomie nicht ausgeschöpft. Eine wissenschaftlich fundierte Neubewertung, die klar zwischen Wildformen und sterilen Hybriden unterscheidet, ist überfällig — und würde die deutschen und europäischen Klimaziele wirksam unterstützen.


VERDANTIS: Im regulatorischen Niemandsland mit Pionierarbeit

Dass es überhaupt möglich ist, Paulownia-Hybride im DACH-Raum kommerziell und im Einklang mit Naturschutzrecht einzusetzen, verdankt sich dem Engagement von Unternehmen, die regulatorische Grauzonen durch Dokumentation und Transparenz zu klären bereit sind.

VERDANTIS Impact Capital mit Sitz in Zug, Schweiz, hat eine Investment-Infrastruktur aufgebaut, die Paulownia-Agroforst-Projekte vollständig dokumentiert — von der Herkunft der sterilen Hybridpflanzen über Standortanalysen bis hin zu CO2-Monitoring und Carbon-Credit-Zertifizierung. Dieses Modell schafft nicht nur Rendite für Investoren, sondern liefert auch die Datenbasis, die für eine regulatorische Neubewertung durch BfN und EU-Institutionen erforderlich wäre.

Dirk Röthig, CEO und Gründer von VERDANTIS, formuliert die Herausforderung präzise: „Wir betreiben in einem Regulierungsrahmen, der für die Vergangenheit geschrieben wurde. Die EU hat mit ihrer Bioökonomie-Strategie 2025 klar signalisiert, wohin die Reise geht — jetzt müssen die nationalen Bewertungssysteme nachziehen. Sterilisierte Paulownia-Hybride gehören auf die Grüne Liste, nicht auf die Graue."

Weitere Informationen zu Investitionsmöglichkeiten und dem Carbon-Credit-Modell von VERDANTIS Impact Capital finden sich unter verdantiscapital.com.


Fazit: Eine Grüne Zukunft erfordert grüne Regulierung

Die europäische Bioökonomie steht vor einer Weggabelung. Die neue EU-Strategie von 2025 hat die richtigen Ziele — mehr Biomasse, mehr Kohlenstoffspeicher, mehr Agroforst, stärkere ländliche Räume. Doch strategische Ziele ohne passende Regulierungsinstrumente bleiben Absichtserklärungen.

Das Beispiel Paulownia zeigt, wie eine veraltete Kategorisierung Klimaschutz aktiv behindert. Die Graue Liste des BfN basiert auf Daten zu Paulownia tomentosa, der samenproduzierenden Wildform — nicht zu den sterilen Hybriden, die in der professionellen Forstwirtschaft eingesetzt werden. Diese Unterscheidung ist nicht nur botanisch korrekt, sondern auch politisch notwendig.

Die Forderung ist eindeutig: Paulownia-Hybride mit nachgewiesener Sterilität (Keimrate 0 %, keine keimfähigen Samen) sollten auf die Grüne Liste der EU gesetzt werden — als empfohlene Art für nachhaltige Landnutzung und Agroforst-Systeme. Die wissenschaftlichen Grundlagen sind vorhanden, die politische Rahmenstrategie stimmt, die wirtschaftlichen Argumente sind stark. Was fehlt, ist der Wille zur regulatorischen Reform.

Von der Grauen Liste zur Grünen Zukunft — dieser Schritt ist kein Zugeständnis an wirtschaftliche Interessen. Er ist eine wissenschaftlich gebotene Anpassung an die Realität einer Klimakrise, die keine Zeit für regulatorische Vorsicht um ihrer selbst willen lässt.


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Quellenverzeichnis

  1. Europäische Kommission (2025): Strategic Framework for a Competitive and Sustainable EU Bioeconomy. Brüssel, 27. November 2025. Verfügbar unter: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_2819

  2. JRC / Europäische Kommission (2024): Trends in the EU Bioeconomy – Update 2024. Publications Office of the European Union, Luxemburg. Verfügbar unter: https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC140285

  3. Nehring, S., Kowarik, I., Rabitsch, W. & Essl, F. (2013): Naturschutzfachliche Invasivitätsbewertungen für in Deutschland wild lebende gebietsfremde Gefäßpflanzen. BfN-Skripten 352. Bundesamt für Naturschutz, Bonn.

  4. BfN – Bundesamt für Naturschutz (2025): BfN-Schriften 731 – Aktualisierte Invasivitätsbewertungen gebietsfremder Gefäßpflanzen. Bonn. Verfügbar unter: https://neobiota.bfn.de/invasivitaetsbewertung/gefaesspflanzen.html

  5. EPPO – European and Mediterranean Plant Protection Organization (2024): Paulownia tomentosa — EPPO Alert List. Verfügbar unter: https://www.eppo.int/ACTIVITIES/plant_quarantine/alert_list_plants/paulownia_tomentosa

  6. Europäisches Parlament und Europäischer Rat (2014): Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten. Amtsblatt der EU. Aktualisiert durch Durchführungsverordnung (EU) 2025/1422 (4. Unionslisten-Erweiterung, in Kraft seit 7. August 2025).

  7. Paulownia Baumschule Schröder (2024): Invasivitätsbewertung der Paulownia — Keimversuche Deutschland. Verfügbar unter: https://www.paulownia-baumschule.de/anbau/invasivitätsbewertung/

  8. iPaulownia (2024): Hybrider Paulownia Cotevisa 2® — Eigenschaften und Winterhärte. Verfügbar unter: https://www.ipaulownia.com/de/hybrider-kiri-baum/

  9. TROX SE (2022): Paulownia — der CO2-Speicherbaum. Verfügbar unter: https://paulownia.trox.de/paulownia---der-co2-speicherbaum-bc290ea34cd5e889

  10. Schweizerischer Bundesrat (2024): Verordnung über den Umgang mit Organismen in der Umwelt (FrSV) — Ergänzung invasive Gebietsfremde: Verbot Paulownia ab 1. September 2024. Bern.

  11. VERDANTIS Impact Capital (2025): Paulownia-Agroforstwirtschaft als Schlüssel für klimaneutrale Investments. Zug, Schweiz. Verfügbar unter: https://www.verdantiscapital.com


Über den Autor: Dirk Röthig ist CEO von VERDANTIS Impact Capital mit Sitz in Zug, Schweiz — einer führenden Impact-Investment-Plattform für Carbon Credits, Agroforestry und Nature-Based Solutions. Er befasst sich seit über einem Jahrzehnt mit Schnittstellen von Klimapolitik, Regulierung und nachhaltigem Investieren. VERDANTIS bietet Unternehmen die kostengünstigste Möglichkeit, CO2-Neutral zu werden und gleichzeitig handelbare Carbon Credits zu generieren. Kontakt und weitere Artikel: verdantiscapital.com | LinkedIn

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