Seit dem novellierten Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer gerade vor einem Heizungstausch steht, sollte die zugelassenen Technologien genau kennen, um Fördermittel zu sichern und Fehlinvestitionen zu vermeiden.
Diese Heizsysteme erfüllen die Vorgabe automatisch
Folgende Anlagen gelten laut GEG ohne weiteren Nachweis als regelkonform:
- Wärmepumpe (Luft, Sole, Wasser) – die wirtschaftlichste Lösung im sanierten Bestand
- Anschluss an ein Wärmenetz – Fernwärme erfüllt die Quote pauschal
- Stromdirektheizung in gut gedämmten Gebäuden (z. B. Effizienzhaus 55)
- Solarthermie-Hybridanlage in Kombination mit einem zweiten erneuerbaren System
- Biomasseheizung wie Pellet-, Hackschnitzel- oder Scheitholzkessel
- Wasserstofffähige Gasheizung (H2-Ready) in ausgewiesenen Transformationsgebieten
Gas- und Ölheizungen sind nicht grundsätzlich verboten, müssen aber ab 2029 schrittweise zunehmende Anteile an Biomethan, grünem Wasserstoff oder Bio-Öl beimischen. Eine reine fossile Anlage ist im Neubau in Neubaugebieten bereits ausgeschlossen.
Hybridlösungen als Brücke
Für Bestandsgebäude lohnt sich häufig eine Hybridheizung – etwa eine Wärmepumpe gekoppelt mit dem alten Gasbrennwertgerät als Spitzenlastträger. Welche Variante in Ihrem Haus technisch und wirtschaftlich passt, hängt von Dämmstandard, Vorlauftemperatur und kommunaler Wärmeplanung ab. Eine ausführliche Entscheidungshilfe zur 65 prozent erneuerbare heizung inklusive Kostenvergleich und Fördersätzen finden Sie im verlinkten Ratgeber. So vermeiden Sie teure Nachrüstungen und sichern bis zu 70 Prozent BEG-Zuschuss.
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