Das Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) der Europäischen Union ist seit Oktober 2023 in der Übergangsphase und wird ab Januar 2026 vollständig wirksam. Als erste CO₂-Grenzabgabe der Welt betrifft es Importeure von Zement, Stahl, Aluminium, Düngemitteln, Wasserstoff und Strom aus Nicht-EU-Ländern.
Was ist das CBAM genau?
Das CBAM verpflichtet EU-Importeure, für die in importierten Waren enthaltenen CO₂-Emissionen CBAM-Zertifikate zu erwerben. Der Preis dieser Zertifikate orientiert sich am Preis der EU-Emissionszertifikate (ETS). Dadurch soll verhindert werden, dass europäische Unternehmen durch günstigere, aber emissionsintensivere Importe aus Drittländern benachteiligt werden.
Betroffene Sektoren ab 2026
Die erste Phase des CBAM erfasst sechs Sektoren:
- Stahl und Eisen (inkl. bestimmte Stahlerzeugnisse)
- Zement
- Aluminium
- Düngemittel (Ammoniak, Salpeter, Harnstoff)
- Wasserstoff
- Strom
Ab 2030 soll das CBAM auf weitere emissionsintensive Sektoren ausgeweitet werden, darunter möglicherweise Chemikalien und Polymere.
Pflichten für Importeure
EU-Importeure müssen sich als CBAM-Anmelder beim nationalen CBAM-Register anmelden (in Deutschland: Zollverwaltung). Jährlich bis zum 31. Mai müssen sie:
- Die tatsächlichen eingebetteten Emissionen der importierten Waren berechnen und melden
- CBAM-Zertifikate in entsprechender Menge erwerben
- Eine detaillierte CBAM-Erklärung einreichen
Während der Übergangsphase (2023-2025) galt nur eine Berichtspflicht ohne Zahlungspflicht. Ab 2026 werden die Zertifikate kostenpflichtig.
Auswirkungen auf deutsche Unternehmen
Besonders betroffen sind mittelständische Unternehmen im verarbeitenden Gewerbe, die stark auf Stahlimporte aus der Ukraine, der Türkei oder China angewiesen sind. Laut Schätzungen des Bundesverbands der Deutschen Industrie könnten die Zusatzkosten für betroffene Importeure je nach Branche 5 bis 20 % der bisherigen Beschaffungskosten ausmachen.
Wie man sich vorbereitet
Die wichtigsten Maßnahmen für betroffene Unternehmen:
- Lieferketten analysieren und emissionsintensive Importe identifizieren
- Lieferanten um Emissionsnachweise bitten (nach CBAM-Standardmethode oder eigener Messung)
- Interne Prozesse für die jährliche CBAM-Erklärung aufbauen
- Kostenauswirkungen in die Einkaufs- und Preisstrategie integrieren
Aktuelle Analysen, Fallstudien und regulatorische Updates zum CBAM gibt es auf cbam-magazin.de.
CBAM und EU-ETS: das Zusammenspiel
Importeure aus Ländern, die bereits ein eigenes CO₂-Preissystem haben (z.B. UK Emissions Trading Scheme, Südkorea), können die dort gezahlten CO₂-Abgaben auf ihre CBAM-Pflicht anrechnen lassen. Dies soll Doppelbesteuerung vermeiden und schafft Anreize für Handelspartner, eigene Klimaschutzmaßnahmen einzuführen.
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