Kündigung 2026: Fristen, Rechte und häufige Fehler vermeiden
Eine Kündigung – ob vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer ausgesprochen – ist ein rechtlich sensibler Vorgang. Wer die Spielregeln kennt, schützt sich vor kostspieligen Fehlern.
Kündigungsfristen im Überblick
Die gesetzlichen Kündigungsfristen richten sich nach der Beschäftigungsdauer (§ 622 BGB). Für Arbeitnehmer gilt grundsätzlich eine Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Arbeitgeber müssen je nach Betriebszugehörigkeit längere Fristen einhalten:
- 2 Jahre: 1 Monat zum Monatsende
- 5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende
- 8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende
- 10 Jahre: 4 Monate zum Monatsende
- 12 Jahre: 5 Monate zum Monatsende
- 15 Jahre: 6 Monate zum Monatsende
- 20 Jahre: 7 Monate zum Monatsende
Formvorschriften: Nur schriftlich gültig
Eine Kündigung muss zwingend schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. E-Mail, WhatsApp oder mündliche Aussagen sind rechtlich unwirksam. Der Zugang muss nachweisbar sein – am besten per Einschreiben mit Rückschein.
Besonderer Kündigungsschutz
Bestimmte Personengruppen genießen erhöhten Schutz: Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder und Auszubildende nach Probezeit. Hier ist vor jeder Kündigung die Zustimmung der zuständigen Behörde einzuholen.
Häufige Fehler bei der Kündigung
- Fehlende Unterschrift – Die Kündigung ist nichtig
- Falsche Adressierung – An die falsche Person oder Firma gerichtet
- Fristversäumnis – Kündigung kommt zu spät an
- Betriebsrat nicht angehört – Bei Unternehmen mit BR ist das Pflicht
Rechtliche Beratung und weiterführende Infos
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Abmahnung vor Kündigung?
Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Die Abmahnung muss das beanstandete Verhalten konkret beschreiben und eine Wiederholungswarnung enthalten.
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