CSRD-Zeitenwende: Was die EU-Omnibus-Direktive für Unternehmen bedeutet
Von Dirk Röthig | Plan Erde
Es ist ein regulatorischer Paukenschlag, der lange angekündigt war: Am 26. Februar 2026 wurde die Direktive (EU) 2026/470 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Am 18. März 2026 trat sie in Kraft. Die sogenannte EU Omnibus I Directive reformiert zwei der wichtigsten Säulen europäischer Nachhaltigkeitsregulierung: die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CS3DD, auch CSDDD).
Das Ergebnis ist dramatisch: Der Kreis der Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, schrumpft um rund 85 Prozent. Was das konkret bedeutet, welche Schwellenwerte jetzt gelten und was die Reform für die Qualität der Nachhaltigkeitsdaten in Europa bedeutet — das ist Gegenstand dieses Artikels.
Die alten und neuen Schwellenwerte im Vergleich
Die ursprüngliche CSRD, die 2023 in Kraft trat, war auf eine schrittweise Ausweitung der Berichtspflicht ausgelegt. Ab 2025 sollten neben großen börsennotierten Unternehmen auch kleinere börsennotierte und schließlich große nicht-börsennotierte Gesellschaften in den Anwendungsbereich fallen — bis zu einer geschätzten Gesamtzahl von rund 50.000 Unternehmen in der EU.
Die Direktive 2026/470 zieht eine klare neue Linie: Berichtspflichtig sind EU-Unternehmen künftig nur noch, wenn sie beide der folgenden Schwellenwerte überschreiten:
- Mehr als 1.000 Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (auf Einzel- oder Gruppenebene)
- Nettoumsatz über 450 Millionen Euro im Geschäftsjahr
Das bedeutet: Das frühere Modell, bei dem eine hohe Mitarbeiterzahl allein oder ein hoher Umsatz allein zur Berichtspflicht führen konnte, ist abgeschafft. Beide Kriterien müssen kumulativ erfüllt sein.
Was mit der CSDDD passiert
Auch die Corporate Sustainability Due Diligence Directive wird durch Omnibus I massiv verändert. Die neuen Schwellenwerte für die Sorgfaltspflicht in der Lieferkette lauten:
- Mehr als 5.000 Mitarbeiter
- Weltweiter Nettoumsatz über 1,5 Milliarden Euro
Das entspricht einer Reduktion des Unternehmenskreises um rund 70 Prozent gegenüber den ursprünglichen CSDDD-Plänen (1.000 Mitarbeiter und 450 Millionen Euro Umsatz).
Schutz für kleine Unternehmen in der Lieferkette
Ein weiteres Element der Reform ist der sogenannte "Protected Undertakings"-Ansatz: Unternehmen mit 1.000 oder weniger Mitarbeitern sind künftig formell davor geschützt, von berichtspflichtigen Großunternehmen zur Bereitstellung von Informationen verpflichtet zu werden, die über den Umfang freiwilliger Standards hinausgehen. Die Europäische Kommission soll bis zum 19. Juli 2026 die Inhalte dieser freiwilligen Standards definieren.
Das adressiert eine der am häufigsten geäußerten Kritiken an der CSRD: dass Großunternehmen durch ihre Lieferketten-Berichtspflichten faktisch auch kleine und mittlere Zulieferer in aufwendige Reporting-Prozesse zwangen — ohne dass diese formal in den Anwendungsbereich fielen.
Zeitplan für Unternehmen
Die Mitgliedstaaten müssen die Direktive bis zum 19. März 2027 in nationales Recht umsetzen (für CSRD-Bestimmungen). Für die CSDDD-Bestimmungen gilt eine verlängerte Frist bis zum 26. Juli 2028.
Für Unternehmen, die noch unter die neue CSRD-Pflicht fallen, bedeutet das: Die Berichterstattung für Geschäftsjahre ab dem 1. Januar 2027 erfolgt nach den neuen, reformierten Regeln.
Kontext: Warum Omnibus I?
Die Omnibus-Initiative geht auf den Draghi-Bericht zur europäischen Wettbewerbsfähigkeit zurück, der im Herbst 2024 veröffentlicht wurde und die regulatorische Belastung europäischer Unternehmen als strukturelles Wettbewerbsproblem identifizierte. Kommissionspräsidentin von der Leyen machte "Vereinfachung" zu einem zentralen Programmpunkt ihrer zweiten Amtszeit.
Der politische Kompromiss, der zu Direktive 2026/470 führte, wurde am 9. Dezember 2025 zwischen Rat und Europäischem Parlament erzielt. Der Rat stimmte am 24. Februar 2026 abschließend zu. Die formelle Veröffentlichung im Amtsblatt erfolgte zwei Tage später.
Kommentar: Vereinfachung oder Rückschritt?
Von Dirk Röthig, CEO VERDANTIS Impact Capital
Ich werde in Gesprächen häufig gefragt, ob die Omnibus-Reform ein Rückschritt für Nachhaltigkeitsberichterstattung ist. Meine Antwort ist differenziert: Es kommt darauf an, was man von Nachhaltigkeitsdaten erwartet.
Wenn das Ziel war, möglichst viele Unternehmen zur Berichterstattung zu verpflichten, unabhängig von der Qualität dieser Daten, dann ist Omnibus I tatsächlich ein Rückschritt. Ehrlicher betrachtet war aber genau das das Problem der ursprünglichen CSRD-Architektur: Ein Standard, der für große börsennotierte Konzerne entworfen wurde, wurde auf mittelständische Produktionsunternehmen und Handelsgesellschaften ausgerollt — ohne ausreichend zu berücksichtigen, dass Nachhaltigkeits-Reporting eines erheblichen Ressourcenaufwands bedarf.
Was mich inhaltlich stört, ist nicht die Reduktion auf 1.000-Mitarbeiter-Unternehmen als solche. Was mich stört, ist die Gefahr, dass Unternehmen in klimakritischen Sektoren — Energie, Chemie, Agrarwirtschaft, Immobilien — nun aus der Berichtspflicht fallen, obwohl ihr Nachhaltigkeits-Fußabdruck erheblich ist.
Das Gegenargument, das ich für valide halte: Freiwillige Standards wie TNFD, der EU Green Bond Standard und Marktanreize durch Green Finance-Produkte schaffen weiterhin Reporting-Anreize, auch jenseits der Pflichtberichterstattung. Und die ESRS-Berichte der verbleibenden, tatsächlich berichtspflichtigen Unternehmen werden durch die Fokussierung auf größere Einheiten strukturell vergleichbarer und qualitätsmäßig robuster sein.
Für Unternehmen, die nach den neuen Schwellenwerten aus der Pflicht fallen: Ich empfehle dennoch, die CSRD-Vorbereitung nicht einfach zu stoppen. Erstens, weil viele internationale Investoren und Kreditgeber Nachhaltigkeitsdaten unabhängig von regulatorischen Pflichten einfordern. Und zweitens, weil die regulatorische Richtung in Europa langfristig eindeutig ist: Mehr Offenlegung, nicht weniger.
Was unverändert bleibt
Trotz der Reform gelten weiterhin:
- Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als inhaltlicher Rahmen für die Berichterstattung
- Die Wesentlichkeitsanalyse (double materiality) als methodisches Fundament
- Die externe Prüfpflicht für CSRD-Berichte (mit "limited assurance")
- Die Taxonomie-Offenlegungen für berichtspflichtige Unternehmen
Die Reform ändert, wer berichten muss — nicht wie und worüber berichtet wird.
Fazit
Die Direktive 2026/470 ist ein Kompromiss zwischen Wettbewerbsfähigkeitszielen und dem europäischen Anspruch, globaler Vorreiter bei Nachhaltigkeitsstandards zu sein. Sie ist keine Abkehr von der grünen Transformation, aber sie ist eine Neukalibrierung der Anforderungen. Für die rund 5.000 bis 7.000 Unternehmen, die nach den neuen Schwellenwerten weiterhin berichtspflichtig sind, ändert sich nichts — außer dass ihre Berichte in einem weniger fragmentierten Wettbewerbsumfeld entstehen.
Dirk Röthig ist Gründer von Plan Erde und CEO von VERDANTIS Impact Capital. Er schreibt über Nachhaltigkeit, Impact Investing und die Regulatorik der grünen Transformation.
Originalquellen:
- Direktive (EU) 2026/470 — Generation Impact Global
- Europäischer Rat — Pressemitteilung 24. Februar 2026
- Crowell & Moring — Key Updates to CSRD and CS3D
Über den Autor: Dirk Röthig ist CEO von VERDANTIS Impact Capital, einem Unternehmen das in nachhaltige Agrar- und Technologieinnovationen investiert. Mehr Artikel auf dirkroethig.com.
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