Wesentliche Änderungen für nationale Schweizer Patentanmeldungen: Mehr Transparenz, strategische Flexibilität und neue Entscheidungsmöglichkeiten für Anmelder
Das revidierte Schweizer Patentgesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft. Für Anmelder nationaler Schweizer Patentanmeldungen bringt die Reform wesentliche Änderungen im Patenterteilungsverfahren mit sich.
Künftig wird für jede nationale Schweizer Patentanmeldung eine obligatorische Recherche zum Stand der Technik durchgeführt. Zusätzlich erhalten Anmelder die Möglichkeit, eine vollständige Sachprüfung zu beantragen, bei der auch Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft werden.
Das bestehende teilgeprüfte Schweizer Patent bleibt weiterhin bestehen, wird jedoch durch eine verpflichtende Recherche ergänzt. Gleichzeitig schafft die optionale Vollprüfung eine neue strategische Wahlmöglichkeit für Unternehmen, Patentabteilungen und Kanzleien.
Damit wird es künftig wichtiger, nationale Schweizer Patentanmeldungen bewusst in die eigene Patentportfolio- und Schutzrechtsstrategie einzuordnen.
Die Reform betrifft vor allem nationale Schweizer Patentanmeldungen. Europäische Patente mit Wirkung für die Schweiz bleiben in ihrer grundlegenden Struktur unverändert. Dennoch sollten Unternehmen, die neben europäischen Patentanmeldungen auch nationale Schweizer Anmeldungen nutzen oder bereits anhängige Schweizer Anmeldungen besitzen, die Änderungen frühzeitig prüfen.
Was galt bisher?
Nach dem bisherigen Schweizer Patentrecht waren Neuheit und erfinderische Tätigkeit bereits materielle Voraussetzungen für die Gültigkeit eines Patents.
Der entscheidende Unterschied lag jedoch im Prüfungsverfahren: Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) prüfte nationale Schweizer Patentanmeldungen vor der Erteilung nicht automatisch darauf, ob die beanspruchte Erfindung neu war und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhte.
Dadurch konnte ein Schweizer Patent erteilt werden, obwohl sich später herausstellte, dass die beanspruchte Erfindung gegenüber dem Stand der Technik nicht patentfähig war.
Die Frage der materiellen Patentfähigkeit wurde dann insbesondere in Nichtigkeitsverfahren oder im Rahmen von Patentverletzungsstreitigkeiten relevant.
Eine Recherche zum Stand der Technik war bereits bisher möglich, jedoch nicht verpflichtender Bestandteil des Erteilungsverfahrens. Dadurch lag die Einschätzung der Erfolgsaussichten und Risiken einer Anmeldung stärker beim Anmelder und seinen Beratern.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Das teilgeprüfte Schweizer Patent bleibt weiterhin bestehen. Die wichtigste Änderung besteht darin, dass künftig jede nationale Schweizer Patentanmeldung einer kostenpflichtigen Recherche zum Stand der Technik unterzogen wird.
Die wesentlichen Ergebnisse der Recherche werden in einer offiziellen Stellungnahme zusammengefasst. Der Recherchebericht wird gemeinsam mit der Patentanmeldung veröffentlicht.
Diese Änderung erhöht die Transparenz des Schweizer Patentverfahrens erheblich. Anmelder erhalten frühzeitig eine fundiertere Einschätzung darüber, welche relevanten Vorveröffentlichungen einer erfolgreichen Patenterteilung entgegenstehen könnten.
Auch Dritte können dadurch die Schutzfähigkeit veröffentlichter Schweizer Patentanmeldungen besser beurteilen.
Zusätzlich können Anmelder künftig eine vollständige Sachprüfung beantragen. In diesem Fall prüft das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum nicht nur formale Anforderungen, sondern auch Neuheit und erfinderische Tätigkeit.
Damit nähert sich das nationale Schweizer Patenterteilungsverfahren stärker den Prüfungsmodellen anderer wichtiger Patentsysteme an.
Weitere Änderungen betreffen Anspruchsgebühren und Verfahrenssprache.
Künftig können bis zu 15 Patentansprüche ohne zusätzliche Anspruchsgebühren eingereicht werden. Bisher lag diese Grenze bei 10 Ansprüchen.
Außerdem können technische Unterlagen künftig auf Englisch eingereicht und veröffentlicht werden, ohne dass zwingend eine Übersetzung in eine Schweizer Amtssprache erforderlich ist.
Dies stellt insbesondere für international tätige Unternehmen und Patentabteilungen eine erhebliche praktische Erleichterung dar.
Neue Gebührenstruktur im Schweizer Patentrecht
Die Reform bringt ebenfalls Änderungen bei den Gebühren des nationalen Schweizer Patenterteilungsverfahrens.
Nach den veröffentlichten Angaben des Schweizer Bundesrats bleibt die Anmeldegebühr unverändert bei CHF 200.
Neu hinzu kommt jedoch die obligatorische Recherche zum Stand der Technik mit einer Gebühr von CHF 500.
Die teilweise Sachprüfung kostet künftig CHF 400. Wird zusätzlich eine vollständige Sachprüfung beantragt, fällt eine weitere Gebühr von CHF 300 an.
Die Vollprüfung wird damit zu einer strategischen Option, die gezielt für wirtschaftlich bedeutende oder strategisch wichtige Patentanmeldungen genutzt werden kann.
Auch die Jahresgebühren verändern sich. Über die maximale Schutzdauer steigen die Gesamtkosten der Jahresgebühren um rund 8 Prozent.
Zusätzlich werden Jahresgebühren künftig bereits ab dem dritten Jahr fällig.
In der Praxis bedeutet dies: Nationale Schweizer Patentanmeldungen werden durch die verpflichtende Recherche transparenter, können aber in bestimmten Fällen auch höhere Kosten verursachen.
Gleichzeitig erhalten Anmelder mehr strategischen Handlungsspielraum und können zwischen zwei Optionen wählen:
- Teilgeprüftes Schweizer Patent mit obligatorischer Recherche zum Stand der Technik
- Vollgeprüftes Schweizer Patent mit zusätzlicher Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit
Teilprüfung und Vollprüfung im Vergleich
Der Unterschied liegt somit nicht in der Art des Schutzrechts, sondern im Umfang der Prüfung.
Ein vollgeprüftes Schweizer Patent kann eine höhere Rechtssicherheit bieten, da Neuheit und erfinderische Tätigkeit bereits während des Erteilungsverfahrens geprüft wurden.
Das teilgeprüfte Schweizer Patent bleibt jedoch weiterhin ein vollwertiges Patent mit gleicher Schutzdauer und rechtlicher Wirkung.
Kein Gebrauchsmuster – weiterhin ein Patent
Das teilgeprüfte Schweizer Patent sollte nicht mit dem deutschen Gebrauchsmuster verwechselt werden.
Zwar bestehen gewisse funktionale Gemeinsamkeiten, da Neuheit und erfinderische Tätigkeit bei einer Teilprüfung nicht vollständig vor der Erteilung geprüft werden. Diese Gemeinsamkeit betrifft jedoch ausschließlich den Prüfungsumfang.
Das teilgeprüfte Schweizer Patent bleibt ein Patent.
Der Unterschied zwischen teilgeprüftem und vollgeprüftem Schweizer Patent liegt nicht primär in Schutzdauer oder Qualität des Schutzrechts, sondern in der Tiefe der materiellen Prüfung vor der Erteilung.
Dadurch kann ein höheres Risiko entstehen, dass ein Patent später angegriffen wird.
Für die Praxis bleibt das teilgeprüfte Patent jedoch eine sinnvolle Option, insbesondere wenn Kosten, Geschwindigkeit oder eine ergänzende Schweizer Schutzrechtsstrategie im Vordergrund stehen.
Bei Kerntechnologien, erwarteter Durchsetzung gegenüber Wettbewerbern, Lizenzierungsmodellen oder wirtschaftlich besonders wichtigen Erfindungen kann eine Vollprüfung strategische Vorteile bieten.
Übergangsregelungen: Was gilt für anhängige Anmeldungen?
Die Reform ist insbesondere für bereits laufende Schweizer Patentanmeldungen relevant.
Entscheidend wird sein, ob die Prüfungsgebühr zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes bereits bezahlt wurde.
Wurde die Prüfungsgebühr bis zum 1. Januar 2027 noch nicht bezahlt, werden anhängige Anmeldungen grundsätzlich nach dem neuen Recht weiterbearbeitet.
Wurde die Prüfungsgebühr hingegen bereits vor dem 1. Januar 2027 bezahlt und das Verfahren ist nicht ausgesetzt oder ruhend gestellt, wird die Anmeldung grundsätzlich nach altem Recht abgeschlossen.
Anmelder, die eine Behandlung nach altem Recht sichern möchten, sollten daher frühzeitig den Verfahrensstand und die Gebührenlage überprüfen.
Für jede anhängige Schweizer Patentanmeldung sollten Unternehmen prüfen:
- Wurde die Prüfungsgebühr bereits bezahlt?
- Ist das Verfahren ausgesetzt oder ruhend gestellt?
- Wurde bereits eine freiwillige Recherche durchgeführt?
- Soll die Anmeldung weiterhin nach altem Recht behandelt werden?
- Oder bietet das neue System strategische Vorteile?
Jede Anmeldung sollte individuell bewertet werden, um zu entscheiden, ob das alte Verfahren gesichert oder das neue System genutzt werden soll.
Strategische Bedeutung für Patentanmelder
Die Reform schafft keine grundsätzlich bessere oder schlechtere Option. Sie erweitert vielmehr die strategischen Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Schweizer Patentsystems.
Die Entscheidung zwischen Teilprüfung mit Recherche und Vollprüfung sollte sich an der wirtschaftlichen und strategischen Bedeutung der jeweiligen Anmeldung orientieren.
Eine Vollprüfung kann insbesondere sinnvoll sein bei:
- Kerntechnologien
- erwarteten Durchsetzungsverfahren gegen Wettbewerber
- Lizenzierungsstrategien
- Finanzierungs- oder Transaktionssituationen
- wichtigen Patentfamilien
In diesen Fällen kann die zusätzliche Prüfung von Neuheit und erfinderischer Tätigkeit den Wert des Patents erhöhen und zukünftige Risiken reduzieren.
Eine teilgeprüfte Anmeldung mit obligatorischer Recherche kann weiterhin sinnvoll sein, wenn:
- Kosteneffizienz entscheidend ist
- eine schnelle nationale Schutzstrategie verfolgt wird
- die Schweizer Anmeldung eine europäische Patentstrategie ergänzt
- es sich um defensive oder weniger zentrale Schutzrechte handelt
Unternehmen mit bestehenden Schweizer Anmeldungen sollten daher eine systematische Portfolioanalyse durchführen.
Bedeutung für das IP-Management
Für Patentabteilungen, Kanzleien und IP-Verantwortliche bedeutet die Reform vor allem, dass nationale Schweizer Patentanmeldungen strategischer steuerbar werden.
Die obligatorische Recherche schafft mehr Transparenz hinsichtlich bestehender Technologien und möglicher Hindernisse.
Die optionale Vollprüfung ermöglicht es, wichtige Patentanmeldungen mit höherer materieller Aussagekraft zur Erteilung zu bringen.
Gleichzeitig gewinnt ein strukturiertes Patentportfoliomanagement weiter an Bedeutung.
Nicht jede Patentanmeldung benötigt eine Vollprüfung. Jede Anmeldung sollte jedoch einer klaren strategischen Zielsetzung folgen.
Unternehmen sollten bewerten, ob eine Schweizer Anmeldung:
- Eine ergänzende Schutzmaßnahme darstellt
- Eine defensive Anmeldung ist
- Teil einer kosteneffizienten nationalen Strategie ist
- Eine zentrale Rolle in Lizenzierungs- oder Durchsetzungsplänen spielt
Bei internationalen Patentportfolios sollte außerdem geprüft werden, wie nationale Schweizer Anmeldungen künftig im Verhältnis zu europäischen Patentanmeldungen positioniert werden.
Die Reform kann dazu führen, dass nationale Schweizer Anmeldungen attraktiver werden, insbesondere wenn Unternehmen mehr Transparenz und die Möglichkeit einer Vollprüfung wünschen.
Fazit
Die Revision des Schweizer Patentrechts führt ab dem 1. Januar 2027 zu einer wesentlichen Änderung des nationalen Patenterteilungsverfahrens.
Neuheit und erfinderische Tätigkeit waren bereits bisher materielle Voraussetzungen für die Patentgültigkeit. Die entscheidende Neuerung besteht darin, dass künftig jede nationale Schweizer Patentanmeldung einer Recherche zum Stand der Technik unterzogen wird und zusätzlich eine vollständige Sachprüfung beantragt werden kann.
Mit der neuen Gebührenstruktur wird die Recherche verpflichtender Bestandteil des Verfahrens, während die Vollprüfung eine strategische Zusatzoption bleibt.
Dadurch entsteht ein flexibleres Patentsystem, das sowohl effiziente nationale Schutzrechtsstrategien als auch stärker geprüfte Patente für wirtschaftlich bedeutende Erfindungen ermöglicht.
Für anhängige Anmeldungen besteht kurzfristiger Handlungsbedarf. Unternehmen sollten Gebührenstatus, Verfahrensstand und strategische Ziele überprüfen.
Für neue Anmeldungen ab 2027 sollten Unternehmen bewusst entscheiden, ob ein teilgeprüftes Patent mit obligatorischer Recherche ausreicht oder ob eine Vollprüfung einen größeren strategischen Nutzen bietet.
Die Reform macht das Schweizer Patentsystem transparenter, flexibler und für modernes IP-Portfoliomanagement noch relevanter.
Über Genese
Genese.de GmbH entwickelt professionelle Softwarelösungen für das Intellectual Property Management. Das Unternehmen unterstützt Organisationen und IP-Abteilungen bei der Verwaltung von Patenten, Marken, Designs, Fristen, Dokumenten und digitalen Workflows.
Mit modernen Lösungen wie Gweb Workspace unterstützt Genese Unternehmen dabei, effiziente, transparente und zukunftsorientierte IP-Management-Prozesse aufzubauen.

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