INPI-Reform in Argentinien
Warum Markenüberwachung ab 2026 kein optionaler Service mehr ist
Ab dem 1. März 2026 tritt in Argentinien eine wesentliche Änderung im Markenverfahren in Kraft, die die tägliche Arbeit von Markenanwältinnen und Markenanwälten unmittelbar beeinflusst. Mit der Resolution INPI P-583/25 beschränkt das argentinische Markenamt (INPI) die materielle Prüfung stärker auf absolute Schutzhindernisse und Aspekte der öffentlichen Ordnung.
Gleichzeitig werden bestimmte Eintragungshindernisse, die bislang von Amts wegen geprüft wurden, faktisch in die Verantwortung der Marktteilnehmer verlagert. Diese Versagungsgründe werden künftig überwiegend über Widerspruchsverfahren (Opposition) oder nachgelagerte Nichtigkeits- und Löschungsverfahren durchgesetzt.
Für die Markenpraxis bedeutet das: Wer nicht überwacht, verliert Reaktionszeit – und damit im Zweifel Priorität, Exklusivität und Durchsetzungsoptionen. Aus Sicht von Genese ist diese Entwicklung ein klares Signal, dass Trademark Watch und strukturierte Oppositionsprozesse in Argentinien von einem „Nice to have“ zu einem operativen Muss werden.
1) Was ändert sich – und warum ist das für die Praxis relevant?
Das INPI reorganisiert die Prüfungslogik und beschränkt den Umfang der materiellen Amtsprüfung. Künftig werden bestimmte Versagungsgründe nicht mehr automatisch („ex officio“) beanstandet, sondern müssen von Dritten aktiv aufgegriffen werden.
Dazu zählen insbesondere Konstellationen, die den Kern des markenrechtlichen Tagesgeschäfts bilden:
- Ähnlichkeit zu älteren Marken für gleiche oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen
- Irreführung über Eigenschaften, Herkunft, Qualität, Preis oder sonstige Merkmale
- Marken mit Namen, Pseudonymen oder Porträts (mit Einschränkungen, insbesondere wenn die betroffene Person nicht eindeutig allgemein bekannt ist)
- Tätigkeits- und Unternehmensbezeichnungen, die eine Aktivität beschreiben
Praktisch bedeutet das: Eine Anmeldung, die früher bereits im Amtsverfahren auf Widerstand gestoßen wäre, kann künftig eher ungeprüft durchlaufen, sofern keine Opposition eingelegt wird. Das „Quality Gate“ verlagert sich damit von der Behörde hin zum Markt und zu den Rechteinhabern.
2) Der zentrale Stichtag: 1. März 2026 – neues Stufenmodell
Neben der inhaltlichen Verschiebung reorganisiert die Resolution auch den Verfahrensablauf. Ab dem 1. März 2026 gilt vereinfacht folgendes Modell:
- Einreichung der Anmeldung
- Zulassungsprüfung (admissions examination)
- Materielle Prüfung im reduzierten Umfang
- Veröffentlichung der Anmeldung
- Oppositionsphase
- Eintragung bei ausbleibendem Widerspruch
Für Kanzleien wird die Veröffentlichung damit zum entscheidenden Trigger. Die Wirksamkeit der Markenverteidigung hängt zunehmend davon ab, dass relevante Neuanmeldungen frühzeitig erkannt, bewertet und innerhalb der Frist adressiert werden.
3) Konsequenz für Rechteinhaber: Schutz durch aktives Handeln
Bisher konnten sich Rechteinhaber häufig darauf verlassen, dass das Amt bestimmte Konflikte zumindest erkennt. Wenn dieser Filter entfällt, entsteht ein neues Risiko: Konfliktmarken werden erst im Register sichtbar – und damit oft zu spät.
Ein Angriff gegen eine bereits eingetragene Marke ist in der Regel:
- kostenintensiver
- beweislastgetriebener
- taktisch komplexer
Aus anwaltlicher Sicht ergeben sich daraus drei zentrale Handlungsfelder:
Frühwarnsysteme etablieren oder ausbauen
Monitoring wird vom Zusatzservice zum Kernbaustein der Schutzstrategie.Oppositionsprozesse standardisieren
Klare Rollen, Fristenketten, Vorlagen und Eskalationswege werden entscheidend.Mandantenkommunikation anpassen
Die Aussage „das Amt prüft das“ verliert an Bedeutung. Mandanten müssen verstehen, dass Prävention wirtschaftlich sinnvoller ist als spätere Verfahren.
4) Kanzleipraxis: Ein typisches Szenario
Ein Wettbewerber meldet in Argentinien eine Marke an, die Ihrer älteren Marke in Klang und Bild stark ähnelt, für identische oder verwandte Waren oder Dienstleistungen.
Früher bestand eine realistische Chance, dass das Amt die Anmeldung beanstandet. Ab März 2026 ist diese Erwartung deutlich geringer. Ohne Monitoring wird die Anmeldung veröffentlicht, die Widerspruchsfrist verstreicht – und die Marke wird eingetragen.
Der Konflikt verlagert sich dann in ein späteres Stadium: Nichtigkeits- oder Löschungsverfahren statt Opposition. Diese sind regelmäßig teurer, langwieriger und strategisch schwieriger.
5) Empfehlungen: Jetzt die richtigen Stellschrauben setzen
Aus Sicht von Genese ist die Reform ein klarer Anlass, bestehende Markenprozesse zu schärfen:
Watch-Coverage definieren
Welche Zeichen, Klassen, Ähnlichkeitsschwellen, Sprachen und Transliterationen sind relevant?Zuständigkeiten klären
Wer bewertet Treffer, wer entscheidet, wer setzt um – und in welchem Zeitfenster?Oppositions-Playbooks erstellen
Standardargumente, Checklisten, Beweisanforderungen und Entscheidungsmatrizen erhöhen Geschwindigkeit und Qualität.Reporting und Audit-Trail sicherstellen
Nachvollziehbarkeit wird zum Qualitätsmerkmal – intern wie gegenüber Mandanten.
6) Mandantenberatung: Die Änderung verständlich erklären
In der Praxis bewähren sich vier klare Aussagen:
- Das Amt beanstandet bestimmte Konflikte künftig nicht mehr automatisch.
- Die Verantwortung liegt stärker bei den Rechteinhabern.
- Ohne Monitoring können Konfliktmarken unbemerkt eingetragen werden.
- Opposition ist oft der effizienteste Zeitpunkt zur Verteidigung.
Diese Botschaft lässt sich gut mit einer konkreten Handlungsempfehlung verbinden: Watch-Services aktivieren oder erweitern, insbesondere für Marken, die nicht über die eigene Kanzlei angemeldet wurden.
7) Fazit: Ab März 2026 entscheidet Geschwindigkeit
Die Reform in Argentinien markiert einen Paradigmenwechsel. Der Schutz von Markenrechten hängt weniger von der reinen Rechtslage ab, sondern stärker von aktiver Marktbeobachtung und rechtzeitigem Handeln.
Für Markenanwältinnen und Markenanwälte bedeutet das: Monitoring-, Bewertungs- und Oppositionsprozesse müssen skalierbar, dokumentiert und fristensicher funktionieren.
Aus Sicht von Genese ist die Kernaussage eindeutig:
Ab dem 1. März 2026 wird Monitoring in Argentinien zum entscheidenden Faktor – weil Markenrechte nicht mehr allein durch Prüfung, sondern durch Reaktion gesichert werden.

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