Mit der Einführung des Einheitspatentsystems zum 1. Juni 2023 hat sich die europäische Patentlandschaft nachhaltig verändert. Während anfangs vor allem rechtliche und politische Fragen rund um das Einheitliche Patentgericht (UPC) dominierten, rücken inzwischen belastbare Nutzungszahlen und praktische Erfahrungen in den Vordergrund.
Der Bericht „Operation of the Unitary Patent system“ des Europäischen Patentamts (EPO) liefert erstmals eine konsolidierte Datengrundlage, die sich mit den Erfahrungen vieler Patentkanzleien und Industrieunternehmen deckt.
Quelle: European Patent Office (EPO), Operation of the Unitary Patent system, 2024
Akzeptanzzahlen: Ein System wächst – aber selektiv
Laut EPO liegt die globale Akzeptanzrate des Einheitspatents für 2025 bei 28,3 %. Zum Vergleich: In den ersten Monaten nach dem Systemstart im zweiten Quartal 2023 lag die Quote bei lediglich 17,2 %. Die Entwicklung zeigt kein abruptes Umschalten, sondern ein kontrolliertes, strategisches Wachstum.
Diese Zahlen spiegeln die Beratungspraxis sehr deutlich wider. Das Einheitspatent wird nicht reflexartig gewählt, sondern fallbezogen entschieden. Für Patentkanzleien bedeutet das: Der strategische Beratungsanteil gewinnt zunehmend an Bedeutung, während die reine formale Abwicklung in den Hintergrund tritt.
Quelle: EPO, a. a. O., Abschnitt „Uptake of Unitary Patents“
Herkunft der Anmelder: Europa dominiert – aus guten Gründen
Der Bericht zeigt zudem, dass Anträge auf einheitliche Wirkung überwiegend aus der EU und anderen EPC-Mitgliedstaaten stammen. Für 2025 erwartet das EPO, dass rund 40 % der Anträge aus der EU kommen. Anmelder aus Drittstaaten nutzen das Einheitspatent deutlich zurückhaltender.
Auch das ist aus Kanzleisicht gut erklärbar. Europäische Unternehmen sind mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertrauter, bewerten Kosten und Risiken realistischer und erkennen den unmittelbaren Nutzen der Vereinheitlichung. Nicht-europäische Anmelder verfolgen dagegen häufig global ausgerichtete Schutzstrategien, in denen nationale Validierungen weiterhin eine zentrale Rolle spielen.
Quelle: EPO, a. a. O., Kapitel „Geographical origin of applicants“
KMU, Hochschulen und Forschung: Kosten als strategischer Treiber
Besonders relevant für die Beratungspraxis ist der hohe Anteil von KMU, Universitäten und öffentlichen Forschungseinrichtungen. Laut EPO entfallen rund 40 % der europäischen Einheitspatent-Anträge auf diese Gruppen.
In Kanzleien, die ihre Organisation mit Genese abbilden, zeigt sich klar: Diese Mandanten erwarten keine abstrakten Rechtsmodelle, sondern nachvollziehbare und transparente Kostenargumente. Das Einheitspatent wird häufig gewählt, weil:
- Validierungs- und Übersetzungskosten entfallen oder sinken
- administrative Prozesse vereinfacht werden
- Jahresgebühren langfristig kalkulierbarer sind
Gerade diese Mandantengruppe stellt hohe Anforderungen an Transparenz und Dokumentation. Ohne strukturierte Aktenführung und belastbare Kostenhistorien ist eine wirtschaftliche Beratung kaum möglich.
Quelle: EPO, a. a. O., Abschnitt „Profile of applicants“
Branchenfokus Pharma: Einheitspatent als funktionales Instrument
Der EPO-Bericht weist ausdrücklich darauf hin, dass der Pharmasektor das Einheitspatent überdurchschnittlich häufig nutzt. Auch hier bestätigt sich die Praxis: In stark regulierten, harmonisierten Märkten mit klaren Kernabsatzgebieten bietet das Einheitspatent erhebliche Vorteile.
Aus Kanzleisicht ist dabei weniger das einzelne Schutzrecht entscheidend als die Portfoliosteuerung:
- Welche Patente sichern Kernprodukte ab?
- Welche dienen der Durchsetzung?
- Welche sind strategisch relevant für Verhandlungen?
Gerade im Pharmaumfeld entstehen zunehmend hybride Portfolios: Einheitspatente für zentrale Wirkstoffe, klassische Validierungen für flankierende Schutzrechte. Diese Differenzierung erfordert Kanzleisoftware, die beide Systeme sauber und gleichwertig abbildet.
Quelle: EPO, a. a. O., Abschnitt „Technology fields“
Einheitspatent und Kanzleiorganisation: Neue Komplexität, neue Verantwortung
Mit dem Einheitspatent ist nicht nur ein weiteres Schutzrecht hinzugekommen, sondern ein zusätzliches Entscheidungssystem. Kanzleien müssen heute dokumentieren und nachvollziehbar begründen:
- warum ein Mandant das Einheitspatent gewählt hat
- warum er sich bewusst dagegen entschieden hat
- welche Alternativen geprüft wurden
- welche Kosten- und Risikoprofile zugrunde lagen
Diese Anforderungen wirken direkt auf die Kanzleiorganisation. In Kanzleien, die Genese einsetzen, zeigt sich deutlich: Je strukturierter Schutzrechte, Fristen, Gebühren und Entscheidungsnotizen erfasst sind, desto effizienter und rechtssicherer lässt sich diese Beratungsleistung erbringen.
Industrie-IP-Abteilungen: Transparenz als Steuerungsinstrument
Auch Industrieunternehmen, die ihre IP-Verwaltung über den GWeb Workspace organisieren, betrachten das Einheitspatent zunehmend als betriebswirtschaftliches Steuerungsinstrument.
IP-Abteilungen benötigen heute:
- eine konsolidierte Sicht auf klassische und unitäre Patente
- transparente Kostenverläufe über die gesamte Laufzeit
- klare Verantwortlichkeiten zwischen internen Teams und Kanzleien
- eine gemeinsame Arbeitsbasis mit externen Beratern
Der browserbasierte Ansatz des GWeb Workspace unterstützt diese Anforderungen insbesondere bei international verteilten Teams.
Fazit: Einheitspatent als Beratungsaufgabe – nicht als Automatismus
Die Zahlen des Europäischen Patentamts und die Erfahrungen aus Kanzleien und Industrie zeichnen ein klares Bild: Das Einheitspatent ist etabliert, wächst kontinuierlich – wird jedoch bewusst und differenziert eingesetzt.
Für Patentkanzleien bedeutet das eine Verschiebung der Wertschöpfung: weg von der reinen Verfahrensabwicklung, hin zur strategischen, datenbasierten Beratung. Kanzleien, die diese Komplexität strukturiert abbilden können, verschaffen sich einen klaren Wettbewerbsvorteil – fachlich wie wirtschaftlich.

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