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acessio Webdesign
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Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner: was Kleinunternehmer wirklich brauchen (und was nicht)

"Ist meine Website eigentlich DSGVO-konform?" — diese Frage kommt bei uns fast immer erst, nachdem jemand eine Abmahnung bekommen hat oder einen Panik-Artikel gelesen hat. Dabei ist die Rechtslage für kleine Unternehmen überschaubarer, als viele denken. Hier ist die ehrliche Version: was wirklich Pflicht ist, was übertrieben wird — und die 8-Punkte-Checkliste für den Selbst-Check.

Die drei echten Pflichten

1. Impressum

Für jede gewerbliche Website Pflicht, egal wie klein das Unternehmen ist. Rein: vollständiger Name bzw. Firma, ladungsfähige Anschrift (kein Postfach!), E-Mail (idealerweise plus Telefon), bei Einzelunternehmen Vor- und Nachname, USt-IdNr. oder Steuernummer falls vorhanden. Reglementierte Berufe (Arzt, Anwalt, Architekt) brauchen zusätzlich die berufsrechtlichen Angaben.

Erreichbarkeit: maximal 2 Klicks von jeder Seite. Der Footer-Link ist Standard und völlig ausreichend.

2. Datenschutzerklärung

Pflicht, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — und das passiert praktisch immer (IP-Adressen im Server-Log, Kontaktformular, Analytics). Die Erklärung muss beantworten: Wer ist verantwortlich? Welche Daten werden gesammelt, warum, wie lange? Welche Rechte hat der Besucher? Welche Drittanbieter bekommen Daten (Hosting, Analytics, Newsletter-Tool)?

2 bis 4 Seiten sind normal. Länger ist nicht besser — aktuell muss sie sein. Ein Generator-Text von 2018, der Tools erwähnt, die längst abgeschaltet sind, ist ein klassischer Abmahngrund.

3. Cookie-Banner — aber nur wenn nötig

Der größte Irrtum: "Jede Website braucht einen Cookie-Banner." Stimmt nicht.

Kein Banner nötig: rein technische Cookies (Login-Session, Warenkorb), Server-Logs, cookielose Analytics wie Plausible.

Banner Pflicht: Google Analytics (auch GA4), eingebettete YouTube-Videos, Google Maps, Facebook Pixel, Chat-Widgets.

Und wenn Banner, dann richtig: Ablehnen muss genauso einfach sein wie Zustimmen. "Weitersurfen = Einwilligung" ist seit 2022 nicht mehr zulässig.

Die 5 Fehler, die tatsächlich abgemahnt werden

  1. Google Fonts vom Google-CDN geladen. Dabei geht die Besucher-IP an Google — seit dem LG-München-Urteil 2022 ohne Einwilligung unzulässig. Fix: Schriftdateien lokal auf dem eigenen Server hosten. Dauert 20 Minuten.
  2. Kontaktformular ohne Datenschutzhinweis. Ein Satz plus Link zur Datenschutzerklärung direkt am Formular genügt.
  3. Google Analytics ohne funktionierenden Consent. GA4 ist einwilligungspflichtig. Wer keinen sauberen Banner will: Plausible ist die banner-freie Alternative.
  4. Veraltete Datenschutzerklärung (siehe oben).
  5. Kein AV-Vertrag mit dem Hoster. Seriöse Anbieter (Hetzner, All-Inkl, Strato) stellen den automatisch bereit — akzeptieren muss man ihn trotzdem selbst.

Was realistisch droht

Für kleine Unternehmen ist nicht die Datenschutzbehörde das Hauptrisiko, sondern die Abmahnung: Mitbewerber und spezialisierte Kanzleien suchen aktiv nach Verstößen. Typische Kosten: 500–2.000 €. Behördliche Bußgelder treffen Kleinunternehmen selten und fast nur nach Nutzer-Beschwerden.

Der 15-Minuten-Selbst-Check

  • [ ] Impressum vorhanden und vollständig (Anschrift, E-Mail)?
  • [ ] Impressum in max. 2 Klicks erreichbar?
  • [ ] Datenschutzerklärung vorhanden?
  • [ ] Alle aktuell genutzten Tools darin erwähnt?
  • [ ] Google Fonts lokal gehostet (nicht via fonts.googleapis.com)?
  • [ ] Cookie-Banner vorhanden, falls GA/Maps/YouTube im Einsatz — mit echter Ablehn-Option?
  • [ ] Kontaktformular mit Datenschutzhinweis?
  • [ ] AV-Vertrag mit dem Hosting-Provider akzeptiert?

8/8: entspannt weiterarbeiten. Unter 6: Handlungsbedarf — die häufigsten Punkte (Fonts, Banner, veraltete Erklärung) sind in einem Nachmittag behoben.

Ein schneller Praxis-Test für Punkt 5: Website öffnen, DevTools → Network → nach fonts.googleapis.com filtern. Taucht dort etwas auf, werden Fonts extern geladen.

Bei uns ist das übrigens kein Extra-Service, sondern Standard bei jedem Projekt: lokale Fonts, individuelle Datenschutzerklärung, Plausible statt GA, Banner nur wo nötig. Wie wir das umsetzen: acessio.de


Victor Knapp — acessio, Webdesign & Digitalisierung, Königstraße 35, 70173 Stuttgart.

Hinweis: Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Rechtsfragen bitte an eine Kanzlei für IT-Recht wenden.

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